Die Ergebnisse des Corona-Gipfels
Ab 19. Mai ist ALLES wieder offen
23.04.2021Die Bundesregierung verkündete weitreichende Öffnungen ab 19. Mai.
Wien. Trotz weiter hoher Infektionszahlen fährt Österreich ab 19. Mai eine Öffnungsstrategie. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) verkündete bei einer Pressekonferenz nach einem Treffen von Regierung, Ländern und Sozialpartnern, dass ab diesem Datum die Gastronomie wieder öffnet. Auch der Tourismus startet, Gäste aus dem Ausland sind dabei willkommen. Kultur- und Sportevents können ebenfalls unter Auflagen stattfinden, gleiches gilt für Indoor-Sport etwa im Fitnesscenter.
Schon zwei Tage früher wird an den Schulen gelockert. Mit 17. Mai wird wieder durchgehend auf Präsenz gesetzt. Die Klassenteilungen für Kinder und Jugendliche nach der Volksschule sind also zu Ende.
Allerdings verkündete Kurz, dass Bundesländer strengere Maßnahmen setzen können. "Jedes Bundesland kann verschärfen, wenn es notwendig ist." Wien hat bereits angekündigt, nicht alle Bereiche auf einmal öffnen zu wollen.
Sicherheitsmaßnahmen
Begleitet sind die Öffnungsschritte von Sicherheitsmaßnahmen: "Grundvoraussetzung für den Zutritt wird der Grüne Pass sein", betonte Kurz: "Man ist entweder geimpft, getestet oder genesen." Dazu gilt eine Sperrstunde von 22 Uhr für alle Bereiche von der Kultur bis zur Gastronomie.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen wie etwa Kultur-oder Sportevents werden maximal 50 Prozent der verfügbaren Plätze vergeben. Für Indoor-Veranstaltungen gibt es darüber hinaus eine Obergrenze von 1.500 Besuchern, outdoor sind bis zu 3.000 zugelassen. Dazu werden FFP2-Masken in den meisten Bereichen Voraussetzung sein. Gelingt die Öffnung, soll spätestens Anfang Juli weiter gelockert werden. Das betrifft dann etwa Nachtgastronomie und größere Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Vereinsfeste.
Outdoor zehn Personen pro Tisch
In der Gastronomie werden outdoor zehn Personen pro Tisch zugelassen, indoor sind es vier plus Kinder, erläuterte Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP). Dazu kommt eine Registrierungspflicht sowie ein Mindestabstand von zwei Metern, der aber etwa aufgrund von Sicherheitseinrichtungen wie Plexiglasscheiben unterschritten werden darf. Beim Indoor-Sport wie auch in Wellnessbereichen gibt es die Voraussetzung von 20 Quadratmetern Platz pro Gast. Laut Köstinger wird es auch eine Möglichkeit zu Selbsttests mit Überwachung zusätzlich zu den bestehenden Testangeboten geben.
Mit 19. Mai werden auch die Einreisebestimmungern erleichtert: Bei Vorlage des Grünen Passes entfällt die Quarantänepflicht, ausgenommen davon sind Gäste aus Hochinzidenzgebieten.
Aufgrund der Öffnungsschritte rechnet die Regierung mit steigenden Infektionszahlen - das Ausmaß sei aber nicht klar, meinte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). "Es ist noch nicht vorbei." So würden etwa durch die Öffnungen auch die Infektionszahlen an den Schulen steigen. "Aber die Experten sagen uns, es ist vertretbar." Daher plädiere auch er für behutsame Öffnungen. Klar sei aber auch: "Die Tiroler Variante wird beobachtet." Auch darüber hinaus gebe es gewisse Fragezeichen: "Aber das ist so in einer Pandemie." An die Bevölkerung appellierte der Arzt, den erstmöglichen Impftermin wahrzunehmen - egal mit welchem Impfstoff. "Ich würde meine bald 16-jährige Tochter mit Astra Zeneca impfen, ich würde meine 74-jährige Mutter mit Astra Zeneca impfen. Ich bin zwar selbst zweimal mit Biontech Pfizer geimpft, aber ich würde mich noch einmal draufimpfen mit Astra Zeneca."
Vorsicht sei weiter geboten, betonte auch der Kanzler und ersuchte die Bevölkerung, nicht übermütig zu werden. Auch der Vizerektor der Medizin-Uni Wien, Oswald Wagner, hielt weiter Vorsicht für nötig - die Öffnung komme sechs Wochen, bevor all jene geimpft seien, die das auch wollen. "Wir machen ein kleines, kurzes Fenster auf, mit dem auf den letzten Metern des Marathonlaufs noch ein kleines Stolpern passieren kann." Für bereits Geimpfte spreche nichts dagegen, sich an allen Öffnungsschritten zu beteiligen. "Aber vielleicht nehmen Sie noch nicht an allen Öffnungsschritten teil, wenn Sie den Impftermin erst in zwei Wochen haben und auch noch zu einer Risikogruppe gehören."
Die Öffnungen im Detail
TESTS
Voraussetzung für fast jegliche Vergnügung ist ein Test. Bei PCR-Tests wurde eine Gültigkeit von 72 Stunden festgelegt, für Antigen-Tests von 48 Stunden. Bei Selbsttests (mit digitaler Lösung wie in Vorarlberg) sind es nur 24 Stunden. Ebenfalls als Zutrittsmöglichkeit gilt eine Genesung, allerdings nur wenn die Erkrankung nicht mehr als sechs Monate zurückliegt. Geimpfte sind automatisch zugelassen, wenn mehr als drei Wochen nach dem ersten Stich vergangen sind.
SCHULEN
Als erstes an der Reihe sind die Schulen. Sie kehren schon mit 17. Mai wieder in den Präsenzunterricht zurück. Das heißt, die Klassen werden wieder geschlossen anwesend sein und nicht mehr geteilt. An den Volksschulen gilt diese Regel bereits jetzt. Drei Mal pro Woche wird getestet.
GASTRONOMIE
Die Gastronomie darf mit 19. Mai wieder öffnen. Voraussetzung für den Zutritt ist ein Nachweis, dass die Person geimpft, genesen oder getestet ist. Außerdem muss sie sich registrieren. Indoor dürfen an einem Tisch nur vier Personen sitzen (plus Kindern), outdoor bis zu zehn. Der Abstand zwischen den Gastgruppen muss zwei Meter sein. Sperrstunde ist 22 Uhr. Außer am Konsumationsplatz gilt Maskenpflicht.
TOURISMUS
Start der Hotellerie ist ebenfalls am 19. Mai. In allgemeinen Bereichen gilt FFP2-Maskenpflicht. Die Eingangstests entsprechen denen in der Gastronomie. Wer zusätzliche Dienstleistungen im Hotel in Anspruch nehmen will, muss alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht machen.
SPORT
Beim Indoor-Sport (auch in Fitnessstudios) muss in allen allgemeinen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden, nicht aber beim Sport selbst. Weiters gelten zwei Meter Abstand und 20 Quadratmeter pro Person. Diese Regel kann bei Kontaktsportarten aufgehoben werden, womit etwa auch Handball oder Hockey gespielt werden kann. Registrierung und Tests sind analog zur Gastronomie gestaltet. Outdoor gibt es Testpflicht nur bei Kontakt- und Mannschaftssportarten. Breitensport kann im Freien von bis zu zehn Personen pro Gruppe ausgeübt werden.
FREIZEIT
In Freizeit-Betrieben herrscht wie in den anderen Bereichen die Pflicht, Tests, Genesung oder Impfung vorzuweisen. Auch die Registrierung ist vorgeschrieben. Zudem gilt eine Zwei-Meter-Abstand-Regel und in Thermen, Bädern und sonstigen Indoor-Einrichtungen müssen 20 Quadratmeter pro Besucher zur Verfügung stehen.
KULTUR
Im Kulturbereich müssen überall FFP2-Masken getragen werden. Zudem gilt das übliche Regime getestet, geimpft oder genesen plus Registrierung. Zwischen Besuchergruppen muss ein Sitzplatz frei bleiben.
Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen darf nur die halbe Kapazität genutzt werden. Indoor sind maximal 1.500 Personen zugelassen, outdoor 3.000. Gastronomie ist erlaubt, allerdings nicht bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze. An diesen dürfen in- wie outdoor maximal 50 Personen teilnehmen. Beendet sein müssen die Veranstaltungen mit 22 Uhr. Dies alles gilt auch für Sportevents.
MESSEN/KONGRESSE
Auch Messen und Kongresse sind wieder möglich - mit Registrierung und Test/Impfung/Genesung. FFP2-Pflicht gilt ebenfalls.
KONTAKTE
Es gibt keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen über Nacht mehr. Zwischen 22 und 5 Uhr früh sind allerdings nur Treffen von vier Personen (plus Kindern) erlaubt.
REGIONALES
Die Länder können selbstständig strengere Regelungen als der Bund verhängen. Für Hochinzidenz-Gebiete (mehr als 300 Fälle auf 100.000 Einwohner) besteht eine Ausreisetestpflicht.
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