Neue Reform
Regierung will weniger psychisch Kranke wegsperren
25.05.2021Die Reform geht in Begutachtung. Terroristen sollen künftig in die Rückfalltäter-Kategorie fallen.
Psychisch kranke Rechtsbrecher können mit dieser Reform nur noch dann potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Delikt mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist. Bei besonders hoher Gefährlichkeit schon ab einem Jahr. Neu dazu kommt, dass auch Terroristen in die Rückfallstäter-Kategorie aufgenommen werden.
Justizministerin Alma Zadic von den Grünen betonte in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), dass man nun endlich die lange geforderte tiefgreifende Reform auf den Weg bringe. Derzeit seien etwa 1.300 Menschen im Maßnahmenvollzug untergebracht, die Zahl sei in den vergangenen fünf Jahren um 60 Prozent gestiegen.
Erleichterungen für Jugendliche
Nun ändere man die Einweisungsvoraussetzungen und verbessere den Rechtsschutz, so Zadic. Wer etwa im Zuge eines psychotischen Schubs jemand anderen schubse oder eine Drohung ausspreche, werde künftig im Gesundheitssystem psychiatrisch behandelt. Verbesserungen gebe es auch für Jugendliche. Für sie gab es bisher keine Unterscheidung zu Erwachsenen. Nun kommen sie erst bei einem Kapitalverbrechen (ab zehn Jahren Strafdrohung) in den Maßnahmenvollzug.
Diesen gibt es heute schon auch für gefährliche Rückfalltäter. Im Zuge der Reform wird die Kategorie nun auch auf Terroristen erweitert. Dies ist Teil des türkis-grünen Antiterrorpakets, das nach dem Anschlag vom 2. November 2020 angekündigt worden war, wie Nehammer ausführte. Anlasstat muss eine Terror-Verurteilung mit mindestens 18 Monaten Freiheitsstrafe sein.
Attentäter von Wien wäre nicht unter neue Regel gefallen
Ob man den von der Polizei erschossenen Wiener Attentäter mit der Neuregelung rechtzeitig aus dem Verkehr hätte ziehen können, blieb offen. Nehammer meinte eher nein, schließlich betreffe die Regelung Rückfallstäter. Zadic sah dies etwas anders, jedenfalls wenn es wegen des versuchten Waffenkaufs zu einer Anklage gekommen wäre. Dies hätte als Vortat eventuell die Voraussetzung für eine Unterbringung erfüllt, meinte sie.
Die Gesetzesänderung ist nur der erste Teil der Reform, wie die beiden betonten. Der zweite Teil soll u.a. die bessere Betreuung im Maßnahmenvollzug durch mehr Psychiater und Psychologen gewährleisten. Er steht morgen, Mittwoch, am Programm des Ministerrats. Man werde diesen Bereich "massiv ausbauen", versprach Zadic.