Ab heute, Freitag, tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft: Damit können Autos von extremen Rasern an Ort und Stelle von der Polizei beschlagnahmt werden.
Konkret geht es um Novellen der Straßenverkehrsordnung, des Führerscheingesetzes und des Kraftfahrtgesetzes in Kraft: Mit 1. März kann das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt werden. Damit folgt Österreich dem Beispiel von anderen europäischen Ländern und ermöglicht rücksichtlose und gefährliche Raserei mit dem Verfall des Fahrzeugs zu bestrafen und die Allgemeinheit zu schützen
Mehr als 60 km/h zu schnell
Konkret geht es Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets. Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs zum Tragen kommen", heißt es im Verkehrsministerium.
Wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 80 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, kann die Behörde dieses Verfallsverfahren gemäß Verwaltungsstrafgesetz auch schon beim ersten Mal einleiten.
Verkehrsministerin Leonore Gewessler: "Für extreme Raserei gibt es keine Entschuldigung und kein Verständnis. Für dieses Verhalten gibt es immer nur entschlossene Konsequenzen. Wenn andere Strafen nicht mehr wirken, dann greift der Verfall des Fahrzeugs. Denn wer kein Auto mehr hat, kann nicht mehr rasen.“