Ersparnis für Steuerzahler

Abschaffung der Kalten Progression bringt 3,65 Mrd. Euro

08.08.2023

Die im Vorjahr beschlossene Abschaffung der Kalten Progression bringt den österreichischen Steuerzahlern im Jahr 2024 eine Ersparnis von 3,65 Mrd. Euro.  

Zur Vollversion des Artikels
© APA/GEORG HOCHMUTH
Zur Vollversion des Artikels

Das geht aus dem am Dienstag präsentierten, von IHS und WIFO erstellten Progressionsbericht hervor. Die Grenze für steuerpflichtige Einkommen wird im kommenden Jahr bei rund 12.500 Euro liegen. Offen ist noch, wie mit dem variablen Drittel der zu retournierenden Gelder vorgegangen wird.

Dass man diese schleichende Steuererhöhung abgeschafft habe, sei ein "historisches Ereignis" gewesen, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bei der Präsentation. Alle Tarifgrenzen mit Ausnahme des Spitzensteuersatzes steigen damit entsprechend der Inflationsrate - zugrundegelegt wurden hier 9,9 Prozent.

Lob für österreichisches Modell

IHS-Direktor Holger Bonin lobte das österreichische Modell. Es sei hier etwas gelungen, woran man bisher in Deutschland gescheitert sei, so der deutsche Arbeitsmarktökonom. Ökonomisch betrachtet sei ein solcher automatischer Ausgleich vollkommen vernünftig, unterstrich er, denn dadurch werde ein Übergewinn für den Staat vermieden und dafür gesorgt, "dass die öffentliche Hand in Österreich sich nicht zulasten der Bevölkerung bereichert".

In Zeiten hoher Inflation sei ein solcher Ausgleichsmechanismus umso wichtiger, so Bonin weiter. Kumuliert gehe es bis 2027 um die Rückgabe von 8,8 Mrd. Euro (davon angesichts sinkender Inflationserwartungen 2 Mrd Euro im Jahr 2025, 1,7 Mrd. 2026 und 1,4 Mrd. Euro 2027). Wichtig sei auch der Handlungsspielraum, also die Möglichkeit der Politik, mit einem Drittel Schwerpunkte setzen zu können.

Bonin sieht sich zwei Szenarien, wie die Politik mit diesem Drittel umgehen könnte. Einerseits biete sich die steuerliche Entlastung der untersten Tarifstufen an, weil die Inflation Menschen mit weniger Einkommen stärker betreffe (Stichwort Ausgaben für Wohnen, Energie und Lebensmittel). Außerdem böte dies einen Ausgleich für pauschal ausgerollte Teuerungsausgleichsmaßnahmen, von denen auch die Reicheren profitiert hätten. Und auch für die Sozialpartner könnte dies ein Signal für die Tarifverhandlungen sein, denn dies könnte die Notwendigkeit einer sozialen Ausgleichskomponente reduzieren, was wiederum den Rückgang der Inflationsrate zu beschleunigen verspreche.

Anreiz für mehr Vollzeitarbeit

Sinnvoll wäre aus Sicht des IHS-Chefs aber auch, die Grenzbelastung im mittleren Einkommensbereich zu senken und damit einen Anreiz für mehr Vollzeitarbeit zu setzen. Die dritte Steuerstufe von 41 Prozent (aber 2024: 40 Prozent) werde in Österreich bereits bei 32.000 Jahreseinkommen erreicht. In Deutschland seien 42 Prozent (abgesehen von der Reichensteuer) bereits der Spitzensteuersatz, und das erst bei Einkommen von gut 60.000 Euro.

Brunner stellte in Aussicht, diese beiden Varianten nun mit den Grünen als Koalitionspartner besprechen zu wollen und im Herbst eine gesetzliche Regelung zu präsentieren. Beide Varianten seien interessant, betonte er. Sollte es zu keiner Einigung kommen, würde die 9,9-prozentige Anpassung ohne weitere Schwerpunktsetzung über den gesamten Steuertarif erfolgen, erläuterte er.

Das arbeitnehmernahe Momentum-Institut hatte bereits vor der Präsentation betont, wie es sich die Verteilung des variablen Teils vorstellt. Wie im Vorjahr wolle man einen sozialen Ausgleich, hieß es in einer Aussendung. Konkret sollten damit die Absetzbeträge über die Inflationsrate hinaus um 17 Prozent steigen, und die erste und zweite Lohn- und Einkommensteuerstufe um die volle Inflationsrate von 9,9 Prozent. Alle Steuerstufen darüber blieben unangetastet, weil davon ausschließlich Besserverdienerinnen und -verdiener profitierten.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel