Regeln vereinfacht

Absetzbarkeit von Spenden wird ausgeweitet

05.07.2023

Die steuerliche Regelung für die Absetzung von Spenden wird ausgeweitet und vereinfacht.  

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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In Zukunft sollen auch Spenden an Sportvereine und Bildungseinrichtungen steuerlich abgesetzt werden könne. Vereinfachungen soll es auch für den Bereich Kunst und Kultur geben. Das hat Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Mittwoch vor dem Ministerrat angekündigt. Erwartet werde, dass sich das Entlastungsvolumen dadurch verdoppelt.

"Der besondere Beitrag, den Spenderinnen und Spender leisten, aber auch jener Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, kann nicht hoch genug geschätzt werden", sagte Brunner. 15 Jahre nach Einführung der Absetzbarkeit von Spenden schaffe die Regierung mit der Ausweitung "einen großen Schritt".

Sport- und Bildungsvereine 

Ab dem kommenden Jahr können nach den Plänen der Regierung auch Sport- und Bildungsvereine einen Antrag stellen, um als spendenbegünstigte Einrichtung aufgenommen zu werden. Öffentliche Kindergärten und Schulen sollen dabei automatisch berücksichtigt werden. Auch im Bereich Kunst und Kultur soll die Spendenabsetzbarkeit für die Einrichtungen gelten, ohne dass dafür ein Antrag gestellt werden muss.

Bisher können die Spenden an 1.500 Vereine und Einrichtungen sowie die Feuerwehren steuerlich abgesetzt werden. Im Bildungsbereich sind Spenden bisher nur absetzbar, wenn sie wissenschaftliche Forschung oder Erwachsenenbildung betreffen. Im Sportbereich galt die Begünstigung nur für den Bereich Behindertensport.

Im Vorjahr hat das heimische Spendenaufkommen nach Angaben des Finanzministeriums rund 900 Millionen Euro betragen. In den vergangenen Jahren wurden rund 13 bis 14 Prozent der getätigten Spenden steuerlich abgesetzt. Die Steuerzahler hätten sich dadurch pro Jahr mehr als 100 Millionen Euro erspart. Nach Berechnungen des Finanzministeriums könnte sich durch die Änderung das steuerliche Entlastungsvolumen in den nächsten Jahren auf rund 200 Millionen Euro verdoppeln.

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