Regierung

Asyl: Statt "Arbeitspflicht" kommt freiwillige Mehrarbeit

29.02.2024

Innenminister Gerhard Karner hat die Verordnung für die von den Bundesländern geforderte "Arbeitspflicht" fertig. Und es bleibt dabei: Auch künftig werden die Asylwerber nicht gezwungen werden, gemeinnützige Arbeiten zu verrichten.

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Bundesländer - allen voran Vorarlberg und Oberösterreich - fordern gesetzliche Möglichkeiten, Asylwerber zu gemeinnützigen Arbeiten zu verpflichten. Innenminister Gerhard Karner selbst hat nie von einer "Pflicht" gesprochen - deshalb findet sich auch in dem von seinem Ministerium verschickten Verordnungsentwurf nichts von einer verpflichtenden Mehrarbeit - das Papier liegt oe24 vor.

 

 

 

Konkret ist in dem Entwurf von einer  Ausweitung der Tätigkeitsbereiche für Asylwerber vorgesehen – allerdings könnten Arbeit nur "mit deren Einverständnis" ausgeführt werden. Aus der Pflicht wurde demnach "nur" eine freiwillige Mehrarbeit.

Tätigkeitsfeld wurde ausgeweitet: Von der Bibliothek 

Allerdings wurden auf Wunsch der Länder neue Bereiche genannt, in denen Asylwerber arbeiten können, quasi reicht der Bogen von Bibliotheken über Seniorenzentren, Pflegeheimen bis zu den Friedhöfen.

Und auch NGOs sollen Asylwerber einsetzten dürfen - hier reicht die Liste von der Obdachlosen-Versorgung bis zur Behinderten-Werkstätte. So heißt es im Begleitschreiben an die Länder: "Durch die Anknüpfung an Trägerorganisationen im Sinne des Zivildienstgesetzes kommt insbesondere ein freiwilliger Einsatz von Remuneranten für NGOs bzw. Vereine in Betracht, welche beispielsweise Tagesstätten, Obdachloseneinrichtungen, Behindertenwerkstätten oder Alten- und Pflegeeinrichtungen betreiben."
 

Keine Pflicht, sondern Einverständnis

Nochmals: Voraussetzung ist das "Einverständnis" der betroffenen Asylwerber - also die Freiwilligkeit. Das wäre, wissen Insider auch gar nicht anders gegangen - sonst hätte ein Verstoß gegen das  verankerte Verbot von Zwangsarbeit gedroht.

Übrigens war damals der Wiener Soziallandesrat Peter Hacker gegen die Arbeitspflicht gewesen - doch auch die zuerst genannten Länder Vorarlberg und OÖ kritisierten in ihren Stellungnahmen den Entwurf Karners keineswegs, im Gegenteil.

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