Regierung
Asylwerber: Gemeinnützige Arbeit oder weniger Taschengeld
07.03.2024Asylwerber sollen jetzt mit der Drohung der Taschengeld- bzw. Leistungskürzung zu gemeinnützigen Arbeiten gebracht werden.
Eine Pflicht zu gemeinnützigen Tätigkeiten konnten die Bundesländer – allen voran OÖ und Vorarlberg – wegen des Zwangsarbeitsverbots zwar nicht durchsetzen. Mit Inkrafttreten der neuesten Verordnung von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) wollen zwei Länder allerdings in ihren Bereich Asylwerber in der Grundversorgung „motivieren“, gemeinnützig zu arbeiten. Konkret überlegen OÖ und Vorarlberg, Verweigerern in diesem Fall das Taschengeld zu kürzen – dies erfuhr oe24 aus dem Innenministerium.
Es geht um 40 Euro
Als Taschengeld werden im Monat durchwegs 40 Euro pro Asylwerberin und Asylwerber ausgezahlt: In OÖ sei diese Summe im Verpflegungsgeld enthalten und könne entsprechend gekürzt werden, so das Ministerium. Karners Verordnung tritt Anfang April in Kraft – in der Folge könnten Kürzungen schlagend werden.
Leistungskürzungen in OÖ für Verweigerer geplant
Tatsächlich ist in den derzeitigen oö. Asylrichtsätzen festgehalten, dass an untergebrachte Asylwerber 7 Euro Verpflegungsgeld pro Tag und kein Taschengeld ausgezahlt wird. Im Büro des zuständigen Landesrates Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hieß es allerdings, man arbeite jetzt an einem Modell, mit dem „Asylwerber auch durch Leistungskürzung dazu gebracht werden, gemeinnützige Tätigkeiten zu verrichten".
Tätigkeiten wurden ausgeweitet
In seiner Verordnung hat Karner wunschgemäß die Beschäftigungsmöglich für Asylwerber ausgeweitet: Schon bisher konnten sie auf Gemeindeebene z, B. bei der Rasenpflege eingesetzt werden – im Begleitschreiben zum Entwurf nennt Karner nun auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- oder Friedhofsverwaltung, Obdachlosen- und Behinderteneinrichtungen – auch wenn sie von NGOs betrieben werden.
Was Asylwerbern winkt: maximal 110 Euro im Monat
Laut Innenministerium können Asylwerber bei gemeinnützigen Tätigkeiten zwischen 3 und 10 Euro pro Stunde verdienen - allerdings gilt eine Höchstgrenze von 110 Euro im Monat.