Ab Juli

Bis zu 2.000 Euro: Diesen Bonus können Sie bald beantragen

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Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus online beantragt werden. 

Mit einem satten 2-Milliarden-Euro-Paket will die Regierung die heimische Bauwirtschaft ankurbeln. Einer der Maßnahmen des Pakets ist dabei der geplante Heimwerkerbonus. Details zur genauen Beantragung gab es bisher jedoch keine. 

Nun steht fest: Ab 15. Juli kann der Handwerkerbonus beantragt werden. Das Wirtschaftsministerium hat hierfür die nötigen Richtlinien ausgearbeitet, wie der "Standard" berichtet. Demnach soll der Bonus online via einer eigenen Website beantragt werden können. Zur Abwicklung wurde eine Buchhaltungsagentur des Bundes beauftragt. Wie schon länger bekannt, sollen die Anträge auch rückwirkend bis 1. März möglich sein, um eine Antragsflaute zu vermeiden. 

Für den Online-Antrag sollen Name, Adresse und IBAN ausreichen. Zusätzlich muss selbstverständlich die zugehörige Handwerkerrechnung hochgeladen werden. Um die eigene Identität zu bestätigen, kann ID Austria verwendet oder ein Lichtbildausweis hochgeladen werden. 

Bis zu 2.000 Euro Fördersumme 

Die maximale Fördersumme beträgt 2.000 Euro und 20 Prozent der Rechnungssumme. Insgesamt stehen 300 Mio. Euro zur Verfügung. Der Handwerkerbonus gilt für 2024 und 2025 und soll pro Kalenderjahr einmal beantragt werden können. Heuer mit bis zu 2.000 Euro, nächstes Jahr bis zu 1.500 Euro. Die förderbaren Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen. Der für die Anerkennung zulässige Leistungszeitraum der Handwerkerleistungen soll rückwirkend mit 1. März und bis 31. Dezember 2025 festgelegt werden. 

Der Antrag gilt pro Person, wodurch in einem Haushalt mit zwei Personen etwa 4.000 Euro Fördersumme möglich sind. Mehrere kleinere Rechnungen können zudem zusammengefasst werden. Die Untergrenze liegt hier bei 50 Euro.

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