Neuerung

Das ändert sich jetzt beim digitalen Zulassungsschein

23.12.2024

Bereits über 590.000 Personen nutzen den im Februar 2024 eingeführten digitalen Zulassungsschein. Jetzt gibt es eine Neuerung. 

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© APA/TOBIAS STEINMAURER
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Bisher konnte der digitale Zulassungsschein - die Funktion wurde heuer im Februar eingeführt - nur vom Besitzer des Fahrzeuges genutzt werden. Allerdings gibt es eben Fälle, in denen sich zwei Personen ein Auto teilen oder man einem Verwandten oder Bekannten das Fahrzeug leiht. "Deshalb weiten wir den digitalen Zulassungsschein aus. Wenn sich die eigenen Kinder das Auto für die Fahrt zur Lehrstelle, zur Schule oder zum Training ausleihen, dann geht das ab jetzt digital. Fährt ein Bekannter damit, kann es auch nur für einen Tag oder bis zu einem Jahr freigeschaltet werden", so Digitalisierungsstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP). 

Die neue Funktion ermöglicht es, den digitalen Zulassungsschein an eine oder mehrere Personen weiterzugeben. Die Dauer kann individuell eingestellt werden und reicht von einem Tag bis zu einem Jahr. Der Zulassungsschein kann von einem Empfänger allerdings nicht noch einmal weitergegeben werden. Lediglich der Fahrzeugbesitzer darf also entscheiden. 

Zur Nutzung des digitalen Zulassungsscheins benötigt man ID Austria mit Vollfunktion. Ebenso braucht man die "eAusweise"-App sowie die aktivierte App "Digitales Amt". 

Aktuell gibt es drei Millionen aktive ID Austria-Nutzerinnen und Nutzer. Seit Oktober 2022 wurden zudem 654.000 digitale Führerscheine ausgestellt. Seit der Einführung im Februar haben 590.000 Personen den digitalen Zulassungsschein beantragt. 

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