Wie Justizministerin Alma Zadić erklärt, gab es im Zusammenhang mit den Versendungen von Schreiben zur Covid-19-Impfung Tausende Beschwerden bei der Datenschutzbehörde.
Fast 5.000 Beschwerden, die im Kontext mit der Versendung von Schreiben zur Impfung gegen Corona standen, wurden laut Zadić bis Ende 2022 bei der Datenschutzbehörde (DSB) eingereicht und somit ein Vielfaches an Individualbeschwerden der vergangenen Jahre. Eine derart große Anzahl an Beschwerden habe es noch nie zuvor gegeben.
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Dementsprechend sei für Zadić Ressourcenaustattung und Funktionsfähigkeit ein großes Anliegen. "Aufgrund des hohen Volumens wurde dem Bericht zufolge in der Datenschutzbehörde eine eigene Task-Force, bestehend aus zehn Bediensteten, eingerichtet. Die Task-Force sei bereits aufgelöst", heißt es in der Aussendung der Parlamentsdirektion.
Diesen Verfahren wurde stattgegeben
Im Verfahren gegen den Dachverband der Sozialversicherungsträger kam die Datenschutzbehörde zur Ansicht, dass sich die Impfzusendungen auf eine Bestimmung des Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) berufen könne und wies die Beschwerden entsprechend ab. Anders ist dies jedoch bei den Verfahren gegen den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das Amt der Vorarlberger Landesregierung und das Amt der Tiroler Landesregierung. Hier kam die DSB zur Ansicht, dass sich die Verantwortlichen auf keine entsprechende gesetzliche Grundlage stützen konnten und habe den Beschwerden daher stattgegeben. Harald Stefan (FPÖ) unterstrich, die FPÖ habe im Vorhinein darauf hingewiesen.
Die Leiterin der DSB, Andrea Jelinek, hielt jedoch entgegen, es seien nicht allen Beschwerdeführern rechtgegeben worden.