Familiennachzug

DNA-Hammer: Jeder 2. Flüchtling wird jetzt geprüft

10.05.2024

Bisher wurde nur 1% der Antragsteller auf Familiennachzug einem DNA-Test unterzogen. Jetzt sollen 50% geprüft werden, sagte Innenminister Gerhard Karner am Freitag.

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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Gernot Maier, der Direktor des  Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) kündigten am Freitagvormittag Verschärfungen im Familiennachzug an.

Bekanntlich ächzt das Schulsystem vor allem in Wien unter rund 350 Kindern, die jeden Monat neu eingeschult werden müssen, dazu kommen nochmals rund 350 Kinder im Kindergartenalter und jünger. Mehr als 700 Minderjährige kommen via Familiennachzug Monat für Monat nach Österreich.

Karner: "Kampf gegen Überforderung des Asylsystems"

Der Innenminister präsentierte zu Beginn der PK, dass die Zahl der illegalen Grenzübertritte nach Österreich zurückgeht.

2022 hatten wir in den ersten vier Monaten an der Grenze Burgenlands zu Ungarn 8.587 Aufgriffe, illegale Grenzübertritte.
2023 waren es von Jänner bis April 5.833. Heuer, im gleichen Zeitraum, 238", sagte Karner.

Doch so wichtig wie der "Kampf gegen Schlepper" sei auch der "Kampf gegen Asylmissbrauch und Überforderung des Asylsystems".

"Ein System ist nur funktionstüchtig, wenn Missbrauch verhindert wird"

Karner sagte: "Ein System ist nur funktionstüchtig, wenn Missbrauch verhindert wird." Diesen Missbrauch habe es aber gegeben - auch beim Familiennachzug.

Erlass soll Missbrauch beim Familiennachzug einschränken

Ein Erlass des Innenministeriums soll Missbrauch beim Familiennachzug einschränken. Er bringt drei Punkte, soll vor allem die DNA-Tests erhöhen.

Jeder zweite Antragsteller auf Familiennachzug wird DNA-Test unterzogen

Derzeit gebe es nur bei einem Prozent der Fälle bei Ansuchen einen DNA-Test.

In Zukunft bei mindestens 50% - es soll bei der Hälfte der Antragsstellungen stattfinden.

Karner zu DNA-Tests: „Wir machen ein Planquadrat" 

„Wir machen ein Planquadrat,  würde man im Verkehr sagen", so der Innenminister. Der Erlass, der ab nächster Woche gilt, bringt noch zwei weitere Verschärfungen:  

  • DNA Tests müssen vor Ort – in den jeweilig zuständigen Botschaften durchgeführt werden, derzeit ist das nur teilweise der Fall.
  • Dokumentenvollständigkeit wird genau überprüft: Neben dem Reisepass werden auch Geburts- und Heiratsurkunde streng geprüft.

Eine Zustimmung des Koalitionspartners ist dabei nicht erforderlich, reiche dafür doch ein Erlass von Innen-und Außenministerium, die beide von türkisen Ministern geführt werden. Die Grünen kritisierten die angekündigten Maßnahmen bereits. 

Karner will Familiennachzug-Ehepartner erst ab 21

Neben diesen Sofortmaßnahmen per Erlass wünscht sich Karner mittelfristig gesetzliche Änderungen. "Derzeit ist es möglich Ehepartner im Alter von 18 Jahren nachzuholen – wir wollen das auf 21 jahre erhöhen. Das gilt in Schweden. Dazu reicht eine nationalgesetzliche Änderung, die wir vorschlagen." 

Wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit ab Tag 1 

Auf europäischer Ebene will Karner folgende Regelung: Wirtschaftliche Selbsterhaltungsfähigkeit ab Tag 1 - wer von Sozialhilfe lebt, soll die Familie laut Innenminister-Wunsch nicht nachholen dürfen. Das müsse EU-weit geregelt werden.

Ebenfalls soll auf EU-Ebene über sichere Zonen in Syrien diskutiert werden, damit es nicht fast automatisch zu Schutzgewährungen von Syrern in EU-Staaten komme, kündigte Karner an.

BFA-Chef: Flüchtlinge stützen sich auf Ankerpersonen

BFA-Direktor Gernot Maier schilderte anschließend, wie der Familiennachzug funktioniert. Antragsteller können sich auf enge Familienmitglieder stützen, die bereits in Österreich Schutz erhalten haben, er nannte sie "Ankerpersonen".

Bisherige Regelung, die immer noch gilt: Wenn in Österreich innerhalb drei Monate nach der Asyl-Zuerkennung um Familiennachzug angesucht wird, kann die gesamte engste Familie nachreisen. Ganz gleich, ob der Asyl-Berechtigte diese erhalten kann, ob Platz in den Schulen ist usw.

Missbrauch bei der Antragstellung

Maier schilderte auch, dass die Behörden vielfachen Missbrauch bei der Antragstellung begegnet sind. Allein in der Türkei hat Österreichs Botschaft mehr als hundert missbräuchliche Anträge auf Familiennachzug festgestellt.

DNA-Test im Herkunftsland: Ab jetzt innerhalb unseren Botschaften

Betroffen sind vom Familiennachzug Ehepartner und -partnerinnen sowie minderjährige Kinder. Diese müssen künftig noch im Herkunftsland vom österreichischen Botschaftspersonal einen DNA-Test ablegen, sollten Zweifel an der Echtheit von Dokumenten vorliegen - laut Innenministerium ist das nicht selten der Fall.

Erst mit einer positiven Wahrscheinlichkeitsprognose wird dann ein Visum erstellt. Nach der Einreise und einem Asylantrag in Österreich wird abermals geprüft.

250 Euro für Test zuerst selbst zu zahlen

Die Kosten von etwa 250 Euro müssen die Antragsteller vorerst selbst tragen. Erst bei einem positiven Ergebnis sollen diese refundiert werden. Aber auch mehr Dokumente sollen beim Familiennachzug herangezogen werden. Reichte bisher der Reisepass, können die Behörden künftig auch Geburtsurkunde und Heiratsurkunde verlangen. 

Dass die nun kurzfristig erlassenen Maßnahmen auch greifen, will der Direktor des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA), Gernot Maier, in den betroffenen Botschaften sicher stellen, wie er ankündigte. Ein Personalproblem wegen der DNA-Tests werde es jedenfalls nicht geben, zeigte er  

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