"Derzeit unangemessen niedrig"

Fall Teichtmeister: Raab fordert höhere Strafen

17.01.2023

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) spricht sich anlässlich des Falls Teichtmeister für höhere Strafen aus.  

Zur Vollversion des Artikels
© APA/HERBERT NEUBAUER
Zur Vollversion des Artikels

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) spricht sich anlässlich des Falls Teichtmeister für höhere Strafen aus. Der Strafrahmen für den Besitz von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger sei etwa im Vergleich zu Deutschland "unangemessen niedrig". Zudem hätten sich im digitalen Zeitalter die Möglichkeiten, an derartige "widerliche" Bilder und Videos zu gelangen "massiv verändert". "Es schadet daher nicht, sich den Strafrahmen anzusehen", so Raab im oe24.tv-Interview (heute ab 21 Uhr).

Darauf festlegen, wie hoch die Strafen künftig ausfallen sollen, wollte sich Raab nicht. Die Entscheidung darüber liegt bei Justizministerin Alma Zadic (Grüne). Diese habe wie sie "einen kleinen Buben" und sei sicher "ähnlich erschüttert wie ich"", so Raab, die auch für Kinderrechte zuständig ist. Derzeit drohen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger in Österreich bis zu zwei Jahre Haft. In Deutschland seien es "bis zu fünf Jahren", sagt die Ministerin im oe24.TV-Imnterview-

Dass einer der Teichtmeister-Anwälte, Michael Rami von einem "nur digitalen Delikt" geredet habe, quittiert Raab auf oe24.TV hart:  "Das raubt mir den Atem. Es handelt sich um Kinder, die missbraucht werden". Das "ist eine Verhöhnung der Opfer", so Raab.  Als Konsument derartiger Bilder könne man die Verantwortung nicht von sich weisen, da die Fotos letztlich ja entstehen, weil es einen Markt dafür gebe, erklärt die Ministerin ihre Empörung.

Zur Vollversion des Artikels