Saftige Strafen

Finanzpolizei: 190 "Fouls" bei EM-Public Viewings

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Nicht alle Public-Viewing-Veranstalter hielten sich an die Spielregeln. Die Finanzpolizei verteilte teils saftige Strafen. 

Schon zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft kündigte die Finanzpolizei an, Schwerpunktkontrollen bei Public Viewings durchzuführen. Die Bilanz: Bei 170 kontrollierten Unternehmen wurden insgesamt 131 arbeitsrechtliche Verstöße und Übertretungen bei Registrierkassen festgestellt. Den "Fair Play"-Gedanken haben also nicht alle Betriebe an den Tag gelegt, heißt es in einer Aussendung des Finanzministeriums. 

Den betroffenen Betrieben drohen nun Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 350.000 Euro und Finanzstrafen in einer Maximalhöhe von bis zu 280.000 Euro. „Wer sich nicht an die Spielregeln hält und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss mit den Konsequenzen in Form von Geldstrafen rechnen. Die Arbeit der Finanzpolizei trägt damit wesentlich zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Finanzpolizei bei Public Viewings
© BMF/Finanzpolizei
× Finanzpolizei bei Public Viewings

Kontrolliert wurden vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Securityfirmen, Wettanbieter sowie Fanartikelverkäufer. An den 91 Einsatzorten standen insgesamt 234 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzpolizei im Einsatz. 

Festgestellt wurden unter anderem

  • 84 Übertretungen nach dem ASVG
  • 30 nach dem Arbeitszeitgesetz
  • 9 nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz
  • 7 nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 
  • 1 nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fest. 
  • 4 Verstöße gegen die Gewerbeordnung 
  • 55 Verstöße im Zusammenhang mit Registrierkassen, die meisten (24) betrafen die Nichterteilung von Kassenbelegen bzw. wurde in 12 Fällen die Registrierkasse einfach nicht verwendet. 
  • In 6 Fällen war die gesetzlich vorgeschriebene Registrierkasse nicht einmal vorhanden

Für die betroffenen Betriebe gibt es nun eine "Nachspielzeit", heißt es in der Aussendung. Ihnen drohen Strafen in einer Gesamthöhe von bis zu 630.000 Euro.

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