Die Koalition prüft jetzt, ob es am 9. Juni 2024 einen Super-Wahltag geben kann.
Superwahl. Karl Nehammer (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) dürften sich schon wie die sprichwörtlichen Gebetsmühlen vorkommen. Bei jeder Gelegenheit betonen die Koalitionschefs: Die nächste Nationalratswahl finde wie geplant im Herbst 2024 statt. Nun, Polit-Gebetsmühlen sind das eine, die Realität etwas anders: Wie ÖSTERREICH aus Koalitionskreisen erfuhr, prüft man in der Regierung derzeit einen Hammer, nämlich die Zusammenlegung der Nationalratswahl mit der EU-Wahl.
Alles am 9. Juni 2024 wählen
Der Superwahltag wäre dann der 9. Juni 2024. Dem sollen auch die Grünen nicht abgeneigt sein, Verfassungsdienst und Innenministerium sehen sich die Sache ernsthaft an.
Kein Wunder: Bei der EU-Wahl droht den Koalitionsparteien, die von historisch guten Wahlergebnissen des Jahres 2019 ausgehen, ein Absturz. Drei Monate danach im September eine Nationalratswahl zu schlagen – das halten vor allem ÖVP-Strategen für ein kühnes Unterfangen. Zudem haben ÖVP und Grüne traditionell bei EU-Wahlen die besseren Ergebnisse – was bei der NR-Wahl helfen könnte. Und: Man könnte die zusammengelegte Wahl als Akt der Sparsamkeit verkaufen, das hat Charme.
Nicht verboten, aber "nahezu unmöglich"
Nicht verboten. Doch geht eine Zusammenlegung überhaupt? Eines vorweg: Verboten ist sie nicht. Doch laut eines Insiders der Wahlprozesse gäbe es schwerwiegende Probleme bei der Durchführung der Wahl, sodass ein Chaos plus Anfechtung wie seinerzeit bei der Bundespräsidentenwahl 2016 möglich sei. Er bewerte es als "nahezu unmöglich", dass die Administration zwei fehlerlose Wahlgänge an einem Tag hinbekomme.
Zwei Wahllisten... So gebe es bei Nationalrats- und EU-Wahl unterschiedliche Wahllisten, weil bei letzterer Unionsbürger wahlberechtigt seien. Ein Problem in kleinen Orten, wo Wahlzettel von EU-Ausländern eventuell identifizierbar sein könnten.
Ein Problem wäre die doppelte Zahl an Wahlkarten.
...und Karten. Ein größeres Problem seien die Wahlkarten: Für Wahlkartenwählerinnen und -wähler müssten vorab zwei Kuverts verschickt werden. Wenn ein Wähler Briefumschläge verwechselt oder EU- und Nationalrats-Wahlkarten ins selbe Kuvert stecken, seien diese Stimmen ungültig. Und viele ungültige Stimmen machten eine Wahl anfechtbar.
Zu wenig Personal. Am Wahltag selbst müsste die doppelte Zahl an Wahlkarten bewältigt werden – Wahlkommissionen stießen wohl an ihre Grenzen, in kleineren Gemeinden gebe es zu wenig Personal dafür. Es drohte auch hier ein Chaos, und damit weitere mögliche Gründe für eine Wahlanfechtung...