Regierung

Gesetz da: ÖVP will gewalttätige Jugendliche ab 12 "belehren"

31.05.2024

 Vor dem Hintergrund der Debatte um Jugendkriminalität haben Innenminister Gerhard Karner und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) am Freitag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, inwieweit Jugendliche schon ab 12 Jahre bestraft werden können. 

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© APA/MAX SLOVENCIK
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Konkret geht es um Fallkonferenzen sowie "Regelbelehrungen" auch bei strafunmündigen Minderjährigen, die noch keine 14 sind, möglich machen soll. Die Novelle soll nach Abschluss der Verhandlungen mit dem grünen Koalitionspartner "so schnell wie möglich in Kraft treten", sagte Ministerin Karoline Edtstadler. 

 Die Regelbelehrungen sehen vor, minderjährige Täterinnen und Täter und einen Elternteil (oder einer Person, die mit der Erziehung des Jugendlichen betraut ist) per Bescheid persönlich bei der Polizei vorzuladen. Örtlich zuständig sollen die Sicherheitsbehörden in der unmittelbaren Wohnumgebung sein, hieß es am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Die Maßnahme richte sich auch an strafunmündige Jugendliche, wurde betont. Auch wiederholte Ladungen sollen möglich sein. Der Sinn der Belehrungen sei vor allem die Prävention weiterer und zukünftiger Delikte, meinte Innenminister Karner. Verstöße wie ein Nichterscheinen oder eine Störung könnten laut Karner mit Geldstrafen von 1.000 bis 4.600 Euro geahndet werden.

 Konferenzen. Ebenfalls sollen die bereits bekannten sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen auf straffällig gewordene Kinder und Jugendliche ausgeweitet werden. "Wir haben hier gesehen, dass es hier eine Vernetzung braucht, wo die polizeilichen Informationen mit jenen aus den Kinderschutzbehörden sowie aus den Schulen zusammengeführt werden", sagte Karner bei dem Medientermin im Innenministerium. Für Fälle organisierter Jugendkriminalität sind auch gemeinsame Fallkonferenzen vorgesehen, um "insbesondere dem gesteigerten Gefahrenpotenzial von 'Jugendbanden' durch abgestimmte Maßnahmen begegnen zu können", wie es vom Innenministerium heißt. Grundlage für beide Änderungen ist das Sicherheitspolizeigesetz (SPG).

Weiterhin für Absenkung des Strafalters

   Explizit von der Pressekonferenz ausgeklammert blieb am Freitag die diskutierte Senkung der Strafmündigkeitsgrenze. Karner und Edtstadler hatten im April eine Senkung des Strafmündigkeitsalters "bei schweren Gewaltdelikten" und Intensivtätern von 14 auf zwölf Jahre - gemeinsam mit den nun geplanten Änderungen im SPG - angekündigt. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zeigte sich hier bis zuletzt ablehnend. "Wir halten weiter an dieser Forderung fest", betonte Edtstadler am Freitag dazu. Es brauche die Möglichkeit, "gewalttätige Jugendliche in die Schranken weisen zu können", so die Verfassungsministerin.

   Der Entwurf für die Novelle des SPG wurde laut Karner vor kurzem dem Justizministerium übermittelt. Er zeigte sich am Freitag optimistisch, dass das entsprechende Gesetz noch rechtzeitig vor den bevorstehenden Nationalratswahlen im Herbst in Kraft treten werde. Er sei überzeugt, dass sich "am Ende die richtigen Argumente" durchsetzen werden, hieß es.
 

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