Fall Teichtmeister

Jetzt fix: Höhere Strafen für Kinderschänder

25.01.2023

Die Regierung hat sich auf höhere Strafen für die Darstellung von Kindesmissbrauch geeinigt. 

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© APA/HANS KLAUS TECHT
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Damit reagiert die türkis-grüne Koalition auf die Causa rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich wegen Besitzes von kinderpornografischem Material vor Gericht verantworten muss. Vorgesehen sind laut einem Ministerratsvortrag, der am Mittwoch präsentiert wurde, höhere Strafen sowohl für den Besitz von derartigem Material, als auch für die Herstellung und Verbreitung.

Die Strafe für den Besitz von pornografischen Darstellungen mündiger minderjähriger Personen wird demnach von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht. Bei unmündigen minderjährigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer "Vielzahl von Darstellungen" soll zu höheren Strafen führen, wonach dieser Begriff aber erst definiert werden muss.

Bis zu 5 Jahre Haft

Wer eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bisher waren dies bis zu zwei Jahre. Bei jenen Personen, die dies zum Zweck der Verbreitung machen, wird die Mindeststrafdrohung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Erfolgt die Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen einer minderjährigen Person explizit zum Zweck der Verbreitung, beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Neben den strafrechtlichen Sanktionen werden auch der Opferschutz ausgebaut und andere Maßnahmen gesetzt, etwa bei der polizeilichen Arbeit. Kosten sollen die Maßnahmen einmalig 2,12 Mio. Euro und weiters jährlich neun Mio. Euro.
 

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