Grundversorgung

Karner: "Arbeitspflicht" für Asylwerber - sonst wird Taschengeld halbiert

28.05.2024

Am Dienstag präsentierten Innenminister Gerhard Karner, Integrationsministerin Susanne Raab (beide ÖVP) und Bundesbetreuungsagentur-Geschäftsführer Andreas Achrainer neue Maßnahmen für die Grundversorgung des Bundes. 

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© APA/HELMUT FOHRINGER
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Taschengeld halbieren und ein Pflichtenkatalog. Integrationsministerin Susanne Raab und Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) kündigten bei einer Pressekonferenz am Dienstag neue Maßnahmen in der Grundversorgung des Bundes an. Damit wolle man auch Anhaltspunkte für die jeweiligen Landesversorgungen geben, die auch eigene entsprechende Maßnahmen setzen können, betonte Karner. Verpflichten dazu kann sie der Minister freilich nicht.

Konkret wird es etwa einen Pflichtenkatalog geben, der auch Wertekurse vorsieht, dessen Unterricht ab 1. Juni verpflichtend wird. Darin sollen laut Raab die "Basics" erlernt werden, wie man sich in Österreich verhält. Vorgesehen sind auch vier 90-minütige Module, die bereits während des Asylverfahrens für alle verpflichtend sind und nicht erst ab einem positiven Asylbescheid. Mit dem Grundregel-Kurs sollen Sachen wie "Mülltrennung, Ruhezeiten" oder "natürlich auch ein Gewaltverbot" an Asylwerber vermittelt werden, so Raab. Wer mehrmals unentschuldigt fehlt, dem wird das Taschengeld gekürzt.

Verpflichtender Arbeitskatalog, sonst wird Taschengeld halbiert 

Des Weiteren wird es einen "verpflichtenden Arbeitskatalog für Asylwerber" geben, Karner sprach auch von einer sogenannten "Arbeitspflicht". "Diese betrifft, die gemeinnützige Tätigkeit von Asylwerbern", so Karner. "Leitlinie für uns ist: Wer von der Allgemeinheit unterstützt wird - Schutz, Unterkunft und Verpflegung erhält - soll auch etwas dafür zurückgeben". 

Eine entsprechende Verordnung soll heute in Begutachtung gehen und Ende Juni erlassen werden. Künftig soll es damit mehr Möglichkeiten geben, Asylwerber zu gemeinnützigen Arbeiten heranzuziehen. Bund, Länder, Gemeinden, Organisationen der öffentlichen Hand ohne Gewinnorientierung oder aber auch Gesellschaften, die mindestens fünf Zivildiener beschäftigen dürfen, könnten etwa Leistungen in Anspruch nehmen. Als Beispiele nannte Karner etwa Hilfe bei der Pflege von Grünflächen, im Winterdienst, in Pflegeheime oder in Obdachlosenheime. Auch bei Arbeiten in der Einrichtung - wie etwa der Essensausgabe - sollen Asylwerber eingesetzt werden. 

"Bisher gab es bei der Bundesbetreuung neben Unterkunft und Verpflegung 40 Euro Taschengeld. Wer künftig keine Tätigkeiten für die Allgemeinheit übernimmt, bekommt nur noch 20 Euro Taschengeld", so Karner. "Außerdem gibt es - und das ist auch wichtig zu erwähnen - für diese Tätigkeit noch einen Anerkennungsbeitrag von 1,50 Euro in der Stunde".  

Zum Einsatz kommen dürfte diese Pönale wohl eher selten, berichtete BBU-Geschäftsführer Andreas Achrainer doch von Wartelisten in den Bundesbetreuungseinrichtungen, um eine Aufgabe annehmen zu können: "Jeder will etwas Sinnvolles machen." Die Tätigkeiten bisher gehen von der Flurreinigung bis zum Küchendienst.

1.600 von 35.000 Flüchtlinge werden vom Bund betreut

Von den 35.000 Flüchtlingen in Grundversorgung werden aktuell gerade einmal 1.600 vom Bund betreut. Vertriebene in der Ukraine sind hier nicht mitgerechnet und auch nicht von den Neuerungen betroffen.

Achrainer sieht in den Wertekursen ganz wichtige Inhalte, die vermittelt werden. Die meisten Flüchtlinge seien selbst "neugierig, wie man sich in Österreich verhält". Zusatzvorteil laut Achrainer: Man habe immer wieder die Erfahrung gemacht, dass gerade Familienoberhäupter auf junge Mädchen starke Einwirkung hätten, die gerne mehr über Pflichten und Rechte wüssten. Hier sei die Verpflichtung von Vorteil.

Dass die meisten Flüchtlinge nur zu Beginn ihres Verfahrens in der Bundesbetreuung sind und dann möglichst rasch in von den Ländern organisierte Unterkünfte kommen, macht die Sache für Achrainer nicht weniger sinnvoll. Derzeit funktioniere der "Durchfluss" vom Bund zu den Ländern gut, doch habe es auch schon Zeiten gegeben, wo Flüchtlinge ein halbes Jahr oder noch länger in der Bundesbetreuung gewesen seien.

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