Innenminister Gerhard Karner fordert jetzt ein bundesweites Messer-Trageverbot. Den Grünen wirft er vor, das Vorhaben zu verzögern.
Nach dem neuerlichen Messer-Angriff in Wien-Favoriten geht Innenminister Gerhard Karner in die Offensive. Gegenüber oe24 fordert der ÖVP-Politiker ein bundesweites Messer-Trageverbot, wie er es bereits vorgeschlagen hat_ "Die Polizei braucht bessere Möglichkeiten um konsequenter und härter gegen kriminelle Banden und Messerstecher vorgehen zu können. Die Experten des Innenministeriums und der Polizei haben daher in meinem Auftrag bereits vor Monaten einen konkreten Gesetzesentwurf erarbeitet. Wir müssen Kinder, Jugendliche oder Frauen schützen, Gewalttäter werden entwaffnet und Messer aus dem Verkehr gezogen. Es verwundert, dass ausgerechnet Grüne und auch FPÖ gegen die Entwaffnung von kriminellen Banden sind“, legt Karner eine Kritik an den Grünen sowie an die FPÖ nach, die ein Verbot ja völlig ablehnt.
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Gesetz wäre längst fertig
Schon am 17. April habe man dem Koalitionspartner einen entsprechenden Gesetzesentwurf übermittelt, so Karner, doch habe es noch keine Einigung mit den Grünen gegeben, obwohl bereits "Anregungen aufgenommen und eingearbeitet wurden".
Und das sieht das Gesetz vor:
Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen soll verboten werden.
Nicht verboten: Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, nicht griffbereit.
Weitere Ausnahmen: Inhaber Waffenbesitzkarte, Personen, die Schusswaffen führen dürfen (z. B. Jäger, Militärische ÖBH-Angehörige), Berufsausübung, Zubereitung und Verzehr von Speisen, Sportausübung, Brauchtumspflege, historische Aufzüge, historische Veranstaltungen, Filmproduktion/Theater, Aktivitäten mit anerkannten pädagogischen Zwecken (Pfadfinder, Schulen), Verkauf von Messern auf Märkten und Messen
Es wäre eine Verwaltungsübertretung (3.600 € / 6 Wochen Freiheitsstrafe), Sicherstellung und Verfall entsprechend WaffG geregelt.