Gewessler

Klimaplan: Streit um "Aus" für Diesel-Privileg

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Am Dienstagvormittag präsentierte Klimaschutzministerin Leonore Gewessler den Nationalen Energie und Klimaplan. 

Nach einigen Streitigkeiten und einiger Verspätung hat sich die Regierung nun doch noch auf einen Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) geeinigt. Der 345-seitige Plan wurde am Dienstagvormittag von Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) präsentiert. 

Im Klimaplan festgehalten ist unter anderem die Abschaffung von "klimaschädlichen Subventionen". "Bis 2030 sollen darüber weitere zwei Millionen Tonnen CO2-Emmissionen pro Jahr eingespart werden. Das heißt, wir gehen auch Themen wie das Diesel-Privileg, wie den Tank-Tourismus, der sich daraus ergibt oder die Steuervorteile für Dienstautos ernsthaft an", so Gewessler. Das Diesel-Privileg bedeutet, dass Diesel in Österreich niedriger besteuert wird als Benzin.

Konkrete Maßnahmen "noch nicht geklärt" 

Im Klimaplan selbst steht zwar nicht explizit, dass das Diesel-Privileg abgeschafft werden soll. Doch die Worte Gewesslers, man gehe diese Themen nun "ernsthaft an", sorgten innerhalb der ÖVP bereits wieder für Verstimmungen. Die Volkspartei beharrt darauf, dass es kein Aus des steuerlich begünstigten Diesels sei.

Finanzminister Magnus Brunner erklärte etwa: "Welche Maßnahmen das konkret betreffen wird, ist allerdings noch nicht geklärt – konkrete Subventionen, wie beispielsweise das Dieselprivileg oder die Pendlerpauschale sind im Plan nicht angeführt. Was allerdings im Plan festgelegt ist, ist die Analyse aller klimakontraproduktiven Subventionen durch eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium, die wir bereits im Herbst einsetzen werden.“

Muss sich die nächste Regierung an den Klimaplan halten?

Auf Nachfrage, was passieren würde, sollte sich die kommende Regierung nicht an die Pläne halten, erklärte Gewessler: "Pläne müssen in Gesetze beschlossen werden und Gesetze beschließt der Nationalrat. Und eine Regierung setzt ihre Politik um. Klar ist aber auch: Wir haben in diesem Fall einen sehr, sehr festen rechtlichen Rahmen. Das Klimaziel ist europarechtlich verpflichtend. Auch die Erstellung des Klimaplans ist eine europarechtliche Verpflichtung. Das haben wir gemacht. Unser Plan ist gut. Und ich gehe davon aus, dass das natürlich Bestand hat. So sieht es das EU-Recht auch vor". Gewessler gehe aber davon aus, dass sich künftige Regierungen an das EU-Recht halten werden. 

Der Klimaplan, der Ziele bis 2030 vorgibt, wird heute noch per Umlauf im Ministerrat beschlossen und anschließend der EU übermittelt. 

Gewesslers Ministerium hatte bereits im Oktober 2023 einen Entwurf des Klimaplans nach Brüssel geschickt. Dieser wurde allerdings Ende des Jahres wieder von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) zurückgezogen, da der Entwurf nicht abgestimmt worden sei. Diesmal sei der "innerstaatliche Koordinierungsprozess" allerdings eingehalten worden, freute sich Edstadler. "Der Beschluss zeigt, wie Klimaschutz unter Berücksichtigung aller Zuständigkeiten und Einhaltung der Gesetze funktioniert."

Die Maßnahmen, die der NEKP vorsieht, dienen dazu, die Emissionen Österreichs bis 2030 um knapp die Hälfte zu reduzieren. Die genaue Umsetzung des Klimaplans und welche konkreten Maßnahmen gesetzt werden, wird wohl auch die kommende Regierung nach der Wahl im Herbst beschäftigen.

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