Regierung

Köstinger und Schramböck fallen um 95.087,48 Euro um

12.05.2022

Weil sie ins Parlament zurückkehren könnten, haben die zurückgetretenen Ministerinnen auch keinen Anspruch auf 75 % des Letztgehalts. 

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© APA/ROLAND SCHLAGER
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An sich haben abgehende Regierungsmitglieder Anrecht auf eine Gehaltsfortzahlung, des Bezügebegrenzungsgesetz sieht hier eine Fortzahlung von 75 % des Letztgehalts für 6 Monate vor, zuzüglich die aliquoten Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Im Fall von Elisabeth Köstinger (wird erst nächste Woche ihre Amtes enthoben) und Margarete Schramböck wären das also sieben Mal 75 % von 18.111,90 Euro brutto – insgesamt also satte 95.087,48 brutto.
Nur: Die Regelung greift im Fall der beiden Ministerinnen nicht, wie der Parlamentsexperte und ehemalige ÖVP-Klubdirektor Werner Zögernitz gegenüber POLITIK LIVE bestätigte. Denn: Beide Ministerinnen hätten Anspruch auf ein Parlamentsmandat, Köstinger war bei der Nationalratswahl Nr. 2 auf der Bundesliste der ÖVP, Schramböck Nr. 4. Schramböck war auf der Tiroler-Liste Spitzenkandidatin, dies ist auch das Mandat, auf das sie Anrecht hätte. Schramböck soll das dem Vernehmen nach auch überlegen.

Kaum mehr Fortzahlungen

Generell wurden in der aktuellen Legislaturperiode trotz der zahlreichen Rücktritte aus diesem Grund so gut wie keine Gehaltsfortzahlungen ausgeschüttet (Lediglich im Nationalrat gibt es einen Fall). Denn entweder wurde Verzicht geübt (wie im Fall von Ex-Gesundheitsminister Rudi Anschober) oder es gab Ansprüche (wie im Fall von Ex-Bildungsminister Heinz Faßmann auf eine Pension).
 

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