Vom Finanzministerium gibt es auch heuer wieder einen "Entlastungsrechner".
Ab 1. Jänner 2025 treten in Österreich mehrere steuerliche Entlastungen in Kraft. Hauptpunkt ist freilich die Abschaffung der kalten Progression, die den größten Teil ausmacht. Seit 1. Jänner 2023 werden die Tarifgrenzen automatisch angehoben.
Aber auch Sozial- und Familienleistungen - etwa die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag und der Kinderabsetzbetrag - werden per 1. Jänner 2025 valorisiert. Heißt: Im kommenden Jahr gibt es je nach Gehaltsklasse unterschiedlich große Entlastungen für Angestellte, Arbeiter und Pensionisten.
Wie viel Geld konkret entlastet wird, lässt sich mit dem "Entlastungsrechner" des Finanzministeriums nachrechnen. Als Beispiele:
- Eine Angestellte mit einem monatlichen Bruttogehalt von 4.150 Euro. Entlastung: 335 Euro.
- Ein alleinerziehender Angestellter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.700 Euro und einem Kind. Entlastung: 811 Euro
- Eine Pensionistin mit einer monatlichen Bruttopension von 2.100 Euro. Entlastung: 331 Euro.
Im Rechner nicht mit abgebildet sind etwa Tages-, Nächtigungs- oder Kilometergelder, die die Entlastung noch weiter erhöhen könnten.