Regierung

Nur 20 % versteuert: Neues Steuerzuckerl für Bauern

16.02.2022

Österreichs Bauern zahlen ohnehin ihre Steuern nicht nach den tatsächlich erzielten Gewinnen. Jetzt erhalten sie erneut ein enormes Steuerzuckerl.

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© APA/HANS PUNZ
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Bei der regelmäßigen Neubewertung der Ertragslage von Landwirten zur Ermittlung ihrer Steuerpauschale kommt es zu großen Änderungen: Bei der bis 1.1. 2023 anstehenden Hauptfeststellung der sogenannten Einheitswerte werden die Einkommen nicht neu bewertet, um die Steuerschuld zu eruieren. Nur klimabedingte Veränderungen fließen neu ein. Ab 2032 soll es überhaupt keine periodische Hauptfeststellung mehr geben, nur "wesentliche Änderungen in der Ertragslage" sollen berücksichtigt werden.

Was das bedeutet? Ohnehin zu geringe Steuerbasis bleibt unverändert

Im Gegensatz zu Selbstständigen, die ihre Rechnungen dokumentieren müssen, gelten für Bauern einfache Regeln. Sie dürfen eine Pauschalierung nutzen. Bisher zogen Finanzbeamte, gesetzlich festgelegt, alle neun Jahre aus, um die Einheitswerte zu überprüfen und anzupassen. Dafür wurden österreichweit Musterbetriebe besucht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanz analysierten, wie die Ertragslage ausschaut und bewerteten auch andere Aspekte wie die etwa die Lage eines Hofs.

Nie nach dem erzielten Gewinn besteuert

Dabei wurde - und wird auch weiterhin - nie der tatsächliche Gewinn eines Landwirts besteuert. Mit einem komplizierten Verfahren wird der fiktive Ertragswert eines landwirtschaftlichen Betriebs errechnet, in der Fachsprache ist das eben der Einheitswert. Dieser dient als Ausgangspunkt für die Bemessung der Steuerschuld. Bis zu einem Einheitswert von 75.000 Euro dürfen Landwirte voll pauschalieren. Rund 90 Prozent der Landwirte nutzen das System. Einfach fortgeschrieben würden die Einheitswerte nun aber nicht, meinte ein Sprecher von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP). Regional gebe es wesentliche Klimaänderungen von denen die Agrarbetriebe betroffen seien - und diese würden bei der kommenden Hauptfeststellung bis 2023 berücksichtigt. "Nach Prüfung der Einkommensergebnisse über den Zeitraum der letzten Hauptfeststellung 2014 laut dem Grünen Bericht und der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung der Statistik Austria ist im Durchschnitt keine wesentliche Veränderung der wirtschaftlichen Ertragsverhältnisse eingetreten", argumentierte der Sprecher.

Nur ein Fünftel der Einkünfte werden versteuert

Eine Studie der Steuerexperten Georg Kofler und Gottfried Schellmann, erstellt im Auftrag der Arbeiterkammer, kam laut "Standard" zum Ergebnis, dass im Schnitt nur ein Fünftel der tatsächlichen Einkünfte von Landwirten für die Bemessung der Besteuerung erfasst wird. Nun soll laut Plan der türkis-grünen Bundesregierung von 2014 bis 2032 überhaupt keine Anpassung erfolgen. Selbst durch Preiserhöhungen entstehende Mehreinnahmen blieben unberücksichtigt - das heißt: Der Anteil der versteuerten Einkünfte sinkt - das Steuerzuckerl wird also immer süßer.

Die Finanz lässt es einfach bleiben

"Mit der geplanten Reform wird nun legistisch festgeschrieben, dass die Finanz gar nicht mehr die Absicht hat festzustellen, wie sich die Ertragslage der Bauern entwickelt", sagt der Steuerberater und Studien-Coautor Schellmann. Angesichts des Systems mache das sogar Sinn: Die Finanz wisse, dass bei der Steuerschätzung für Bauern ohnehin fast nichts herauskomme. Deshalb lasse man das System ganz bleiben.
 


 

 

 
 

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