Die Beschuldigtenrechte sollen geschützt und die Justiz unabhängig bleiben, argumentiert man innerhalb der ÖVP für ein Zitierverbot. Die Medien zeigen sich skeptisch, verweisen auf bestehende Gesetze.
Seit Monaten setzt sich Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) für ein sogenanntes Zitierverbot ein. Dabei handelt es sich um ein Zitieren aus Akten aus einem nicht öffentlichen Verfahren. Aus der Medienbranche kam scharfe Kritik für das ÖVP-Vorhaben.
Zudem muss bis Ende Juni - nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) - die gänzliche Ausnahme für Medienunternehmen im Datenschutzgesetz (DSG) geändert werden. Medien sind bisher vom Datenschutzrecht ausgenommen, dem VfGH ging das aber zu weit.
Keine Verknüpfung von DSG mit Zitierverbot
Bisherige Berichte, wonach die ÖVP einer neuen Regelung für das DSG nur zustimmen würde, sollten der grüne Koalitionspartner dem Zitierverbot zustimmen, weist die ÖVP zurück. Es bestehe kein Junktim, also keine Verknüpfung, bei den beiden Regierungsvorhaben, heißt es aus der Partei. Ein repariertes Datenschutzgesetz werde bis 1. Juli vorliegen, alles andere wäre fahrlässig.
In der Medienbranche zeigt man sich vor allem bezüglich des Zitierverbots skeptisch. Die ÖVP argumentiert damit, dass durch ein Zitierverbot die Beschuldigtenrechte und Rechte von Dritten besser geschützt werden - also etwa Unschuldsvermutung, Achtung der Privatsphäre und faire Rechtsprechung. Zudem könne die Unabhängigkeit der Justiz besser gewährleistet werden. Das Zitierverbot entspreche einem Verbot der Verdachtsberichterstattung, heißt es aus der ÖVP. Ganze Einvernahmeprotokolle in Medien und vor allem auf Social Media zu lesen, sei nicht hinnehmbar. Immerhin seien damit auch Informationen zugänglich, die den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffen. Die Kanzlerpartei will hier eine genaue Abwägung, welche Informationen von ausreichend großem Interesse sind, um darüber zu berichten.
Kritik von Medien an Zitierverbot
Die Medienbranche verweist hierbei auf bereits bestehende Gesetze, die Anonymisierungen vorsehen und die Privatsphäre schützen sollen. Zudem seien Zeitungen nicht für anonyme Posts auf Social-Media-Plattformen verantwortlich. Hier könne das bestehende Gesetz auch auf Plattformbetreiber wie Twitter, Instagram, TikTok und Co. ausgeweitet werden.
Ein Zitierverbot hätte - so die klare Meinung innerhalb der Medienbranche - auch weitreichende Auswirkungen auf die Berichterstattung. Zahlreiche große Geschichten aus der Vergangenheit wären so nicht möglich gewesen. Eine Umschreibung eines Zitates, also eine sinngemäße Wiedergabe, würde einen großen Interpretationsfreiraum schaffen und hätte in einigen Fällen nicht denselben Effekt.
Zudem würde es für Medien schwieriger werden, an Informationen zu kommen, da Informanten, die Akten an Medien weitergeben, als Mittäter geführt werden könnten. Auch einzelne Journalisten könnten vor Gericht landen - und nicht wie bisher das Medium, fürchtet man in der Branche.