Im Grün geführten Sozialministerium setzt man beim Gendern auf Doppelpunkt und Sternchen.
Ansage. Der grüne Sozialminister Johannes Rauch lässt sich vom FPÖ-Feldzug gegen das Gendern nicht beirren. Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Fürst fragt in einer Anfrageserie an alle Ministerien nach der jeweiligen Praxis – Sonntagabend lag zumindest die Antwort des Sozialministers vor: „Die sprachliche Gestaltung aller Texte des Ressorts ist im Leitfaden ,Gendergerechter Sprachgebrauch im BMSGPK' geregelt“, schreibt Rauch an Fürst. Und da ist Gendern mittels Doppelpunkt festgelegt – also etwa „Schüler:innen“ oder „Patient:innen“ usw.
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Pflicht – aber keine Konsequenzen
Zugelassen ist in bestimmten Fällen aber auch der "Gender-Stern" heißt es im Leitfaden. also etwa "Mitarbeiter*in". Auch "Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" sei möglich. Generalklauseln ("weibliche Form ist mit gemeint") seien aber "keinesfalls ausreichend und jedenfalls zu vermeiden!", heißt es da.
Laut Rauch habe die Regelung „in der offiziellen Kommunikation den Charakter einer Verpflichtung. In der internen, informellen Kommunikation den Charakter einer Empfehlung“. Dienstrechtliche Konsequenzen gebe es bei einem Verstoß keine, beruhigt Rauch.
Den Einwand, der Doppelunkt sei schwer lesbar, kontert Rauch übrigens: "Die im Leitfaden geregelte Verwendung des Doppelpunkts führt zu einer barrierefreien Lesbarkeit und Verständlichkeit der Texte". Spannend: Wie die Gendergegner von der FPÖ beruft sich Rauch da ebenfalls auf den Rat der deutschen Rechtschreibung: "Der Rat der deutschen Rechtschreibung betont in seiner Presseausendung vom 26.03.2021, dass 'allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen.' Geschlechtergerechte Formulierungen unterstützen im Sinne des Gender Mainstreamings die Gleichstellung der Geschlechter. Diesem Ansinnen, den Bürger:innen mit dem höchsten Maße an Respekt zu begegnen, wird damit im BMSGPK Rechnung getragen. Daher sind keine Änderungen des Leitfadens geplant."