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Regierung will Primärversorgungszentren bis 2025 verdreifachen

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Ärztekammer soll bei mehrmonatigem Ärzte-Engpass Vetorecht verlieren

Um die medizinische Versorgung zu verbessern, will die türkis-grüne Regierung den schleppenden Ausbau der sogenannten Primärversorgungseinrichtungen nun vorantreiben. Ziel ist eine Verdreifachung bis zum Jahr 2025, gab Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) mit ÖVP-Gesundheitssprecher Josef Smolle am Donnerstag bekannt. Mit der Novelle soll auch die Ärztekammer entmachtet werden, wenn sich bei einem Engpass künftig sechs Monate lang keine neuen Ärzte finden.

Derzeit gibt es in Österreich 39 Primärversorgungszentren in sieben Bundesländern. Das ursprüngliche Ziel, bis 2021 75 Primärversorgungseinrichtungen zu errichten, wurde also verfehlt. Nun setzt man sich nichtsdestotrotz gleich ein neues Ziel: Bis 2025 soll das Angebot auf 121 Zentren verdreifacht werden. Patienten profitieren bei diesen Ärzteteams, die auch mit anderen Gesundheitsberufen wie Hebammen zusammenarbeiten, etwa von längeren Öffnungszeiten. Der Politik geht es aber auch um eine Entlastung des ambulanten Bereichs und "zeitgemäße" Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte.

Widerstand der Ärztekammer 

Dass es von diesen PVE derzeit zu wenige gibt, liege am Widerstand der Ärztekammer, hatte Gesundheitsminister Rauch Ende Jänner beklagt. "Dass die Ärztekammer bei der Einrichtung einer Primärversorgungseinheit ein Vetorecht hat, halte ich für einen Anachronismus", kündigte er eine Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen an. Nun macht die Regierung ernst: Sind in einer Versorgungsregion zwei Stellen von Allgemeinmedizinern oder Kinderärzten unbesetzt, haben Ärztekammer und Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) künftig sechs Monate Zeit, neue Ärzte zu finden, sehen die Pläne vor. Danach sollen Landesregierung und ÖGK gemeinsam eine Primärversorgungseinrichtung ausschreiben können - die Zustimmung der Ärztekammer wäre also nicht mehr notwendig, wurde der APA auf Nachfrage aus dem Gesundheitsministerium bestätigt.

Auch sonst sollen die Rahmenbedingungen erleichtert werden. Neben Allgemeinmedizinern können sich den Plänen zufolge künftig auch Kinderärzte für Primärversorgungseinrichtungen bewerben. Mangelberufe wie Gynäkologen werden bei der Gründung bevorzugt. Auch Ärzte, die noch keinen Kassenvertrag haben, sollen sich nach der Gesetzesänderung an der Gründung beteiligen können. Damit sollen Wahlärzte verstärkt in die Kassenversorgung integriert werden. Statt bisher drei Kassenärzten und einer Pflegekraft sollen in Zukunft also beispielsweise auch ein Kassenarzt, ein Wahlarzt und ein Krankenpfleger eine PVE gründen können.

Für den Ausbau der Primärversorgung stehen 100 Millionen Euro an Förderungen aus dem Aufbaufonds der EU zur Verfügung.

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