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Rot-Weiß-Rot-Karte Neu: Leichterer Zugang für ausländische Fachkräfte

28.04.2022

Fachkräfte aus Drittstaaten sollen in Österreich künftig einen deutlich leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt bekommen.

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© APA/HANS PUNZ
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Angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel schickt die Regierung am Donnerstag einen Gesetzestext zur Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte in Begutachtung. Die Verfahren werden vereinfacht und sollen schneller als bisher abgewickelt werden. Neu ist etwa eine Rot-Weiß-Rot-Karte für Saisonarbeitskräfte. Sprachzertifikate sollen künftig länger gelten.

Derzeit sind beim AMS rund 124.000 offene Stellen gemeldet. Die Wirtschaft drängt schon lange auf eine Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, damit ausländischen Fachkräften der Zugang zum heimischen Arbeitsmarkt erleichtert wird.

Personen, die drei Jahre als Saisonnier beschäftigt waren, können künftig zu Stammsaisonniers werden. Wer zwei Jahre als Stammsaisonnier beschäftigt war, kann eine Rot-Weiß-Rot-Karte als Stammmitarbeiter oder Stammmitarbeiterin bekommen. Davon sollen insbesondere Land- und Forstwirtschaft sowie der Tourismus profitieren.

Spezialistinnen und Spezialisten können nun für ein Projekt für bis zu sechs Monate nach Österreich kommen. Dabei brauchen sie nur ein Visum und eine Beschäftigungsbewilligung, aber kein umfassendes Verfahren. Der spätere Umstieg auf eine RWR-Karte soll möglich sein.

Lockerungen stehen auch beim Punktesystem an. Um die Rot-Weiß-Rot-Karte zu erhalten, müssen Antragstellerinnen und Antragsteller unterschiedlicher Berufs- und Qualifikationsgruppen derzeit laut einer Liste von Voraussetzungen eine bestimmte Punktezahl erreichen, was in vielen Fällen scheitert. In Zukunft werden bei Mangelberufen Lehrabschlüsse mit Universitätsabschlüssen punktemäßig gleichgestellt. Es gibt gleiche Punkte für Englisch- wie für Deutschkenntnisse, wenn die Unternehmenssprache Englisch ist. Zudem wird die Berufserfahrung stärker angerechnet.

Erleichterungen gibt es auch Studienabsolventinnen und -absolventen. Hier kommt in künftig zu einem völligen Entfall der Gehaltsgrenzen. Bisher lag die Gehaltsgrenze bei 2.551,50 Euro.

Bei sogenannten "sonstigen Schlüsselkräften" wird in Zukunft stärkere Rücksicht auf die Berufserfahrung gelegt. Die Berufserfahrung wird auch dann angerechnet, wenn die Ausbildung in einem anderen Bereich absolviert wurde.

Mit der Reform wird auch die bis 2023 vorgesehene Umsetzung der EU-Blue Card-Richtlinie umgesetzt. Die Gehaltsgrenze wird auf das Durchschnittsgehalt von Vollzeitbeschäftigten gesenkt (2022: 3.171 Euro x 14). IT-Kräfte mit dreijähriger Berufserfahrung können auch dann zugelassen werden, wenn diese kein Studium abgeschlossen haben. Auch ein Wechsel des Arbeitgebers wird erleichtert: Man kann nach einer Wartefrist von 30 Tagen automatisch anfangen, auch wenn der Prozess noch nicht abgeschlossen ist.

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