Regierung

"Teichtmeister-Gesetz" erst im Oktober im Parlament

07.09.2023

Justizministerin Alma Zadic hat die Strafverschärfungen für Kindesmissbrauchs-Dateien erst gestern der ÖVP übermittelt - beschlossen wird das Gesetz aber erst im Oktober. Teichtmeister hätten bei diesem Gesetz bis zu 10 Jahre Haft gedroht - wenn es schon gegolten hätte. 

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© APA/HANS PUNZ
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Für den Fall Teichtmeister kommt die Verschärfung ohnehin zu spät - hätte es dieses Gesetz bereits vor einem Jahr gegeben - der Ex-Schauspieler wäre wohl im Gefängnis gelandet. 

So kommt die Gesetzesänderung, die Justizministerin Alma Zadic am Mittwoch der ÖVP übermittelt hat, sehr spät. So spät, dass sie nicht mehr wie angekündigt am 20. September im Justizausschuss beschlossen werden kann. Eilends wurde deshalb eine neuerliche Sitzung angesetzt - am 12. Oktober wird wohl der Beschluss fallen. Die ÖVP bestätigte denErhalt des Entwurfs und will rasch darüber verhandeln.

Warum so spät? Zadic hatte die Verschärfungen bereits Anfang des Jahres in Begutachtung geschickt - das Gesetz war aber so formuliert, dass auch Jugendliche, die untereinander Fotos verschicken, bestraft worden wären. Das musste korrigiert werden.

 

Teichtmeister hätten bis zu 10 Jahre Haft gedroht

Besitz und Herstellung: Die Strafen für den Besitz von Missbrauchsdarstellungen werden - je nach Zahl der gespeicherten Dateien - von derzeit 1 bzw. 2 Jahre auf drei bis fünf Jahre erhöht. Hat man wie Teichtmeister mehr als 10.000 Dateien gespeichert und die Dateien verändert bzw, hergestellt sind es sogar bis zu 10 Jahre. 

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