Nach Festnahmen

Terror-Gefahr: Kanzler dankt Polizei für Einsatz über Feiertage

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Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat der Exekutive für ihren verstärkten Einsatz zu den Weihnachtsfeiertagen gedankt. Die Festnahme von drei unter Terrorverdacht stehenden Personen in Wien zeige, dass die Polizeiarbeit funktioniere.

Am Stefanietag hat Kanzler Nehammer der Polizei für ihren verstärkten Einsatz rund um die Feiertage gedankt. 

"Danke für den starken Einsatz"

„Danke für den starken Einsatz der vielen Polizistinnen und Polizisten über die Feiertage. Mit ihrem vorbildlichem Vorgehen wurde die Sicherheit der Bevölkerung gerade in dieser sensiblen Zeit gewährleistet“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer Bezug nehmend auf den Einsatz der Polizei in den letzten Tagen insbesondere in Wien.

"Für unsere Sicherheit da"

„Die Festnahmen in Wien zeigen dass die das internationale Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes engmaschig abgestimmt funktioniert und für unser aller Sicherheit da ist“, so Nehammer.

"Wir lassen uns unsere Freude nicht gefährden"

Der Kanzler richtet sich aber vor allem auch an jene, die unsere Sicherheit gefährden möchten: „An jene, die uns bedrohen sei klar gesagt: wir lassen uns unsere Freude und unsere christliche Kultur nicht gefährden. Wir leben unsere Tradition weiterhin mit großer Begeisterung und das werden wir auch in Zukunft so tun.“

Drei Terror-Verdächtige in U-Haft

Das Landesgericht für Strafsachen hatte am Montag über drei Terror-Verdächtige die U-Haft verhängt, die vor Weihnachten in einer Flüchtlingsunterkunft in Wien-Ottakring von Spezialkräften der Polizei festgenommen worden waren.

Sie sollen einem Länder übergreifenden radikalislamistischen Terror-Netzwerk angehören, das Anschläge auf den Kölner Dom und den Stephansdom erwogen haben soll. Die drei mutmaßlichen Terroristen - zwei Männer und eine Frau - bestreiten die Vorwürfe. Ein Beschuldigter legte Beschwerde gegen die U-Haft ein.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen das Trio wegen terroristischer Vereinigung (§278b StGB) in Verbindung mit terroristischen Straftaten (§278c StGB). Im Zug einer Hausdurchsuchung waren bei den drei mutmaßlichen Islamisten Datenträger - darunter ihre Mobiltelefone - sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden.
 

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