Die schwarz-rote Tiroler Landesregierung hat am Mittwoch erneut einen Wolf zum Abschuss freigegeben.
Nach Schafsrissen im Osttiroler Obertilliach wurde eine entsprechende Verordnung erlassen, hieß es in einer Aussendung. Sechs tote Schafe waren am Sonntag entdeckt worden, laut Amtstierärztin besteht der Verdacht auf einen Wolf als Verursacher. Es handelt sich um die dritte Abschussverordnung seit dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Wolfsabschüssen.
Landesregierung ignoriert EU-Urteil
Erst am Dienstag wurde eine Verordnung für den Bezirk Kitzbühel erlassen. Die Abschussgenehmigungen gelten für die Dauer von acht Wochen in einem Umkreis von zehn Kilometern für ein Tier. Es wurde betont, dass man "gemäß den gesetzlichen Vorgaben" handle.
Der EuGH hatte vor rund zwei Wochen geurteilt, dass das Verbot der Wolfsjagd u.a. aufgrund eines ungünstigen Erhaltungszustandes in Österreich weiter aufrecht ist. Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Beschwerde von Tierschutzorganisationen, nachdem die Tiroler Landesregierung 2022 einen Wolf per Bescheid zum Abschuss freigegeben hatte. Das Tiroler Landesverwaltungsgericht (LVwG) bat daraufhin den EuGH um eine Auslegung des EU-Rechts in dieser Frage. Europarechtsexperten waren nach Bekanntwerden der Entscheidung der Meinung, dass der Abschuss weiterer Wölfe zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich führen könnte. In Tirol sah man hingegen "keine unmittelbaren Auswirkungen", man werde weiter Problemwölfe abschießen, wurde seitens der Landesregierung betont. Tirol erfülle mit der aktuellen Rechtslage durch die Abschüsse europarechtliche Anforderungen, spielte der zuständige Landeshauptmannstellvertreter Josef Geisler (ÖVP) darauf an, dass die Raubtiere im Bundesland mittlerweile nicht mehr per Bescheid, sondern nach Verordnungen abgeschossen werden. Bisher wurden im Bundesland fünf Wölfe nach entsprechenden Abschussverordnungen geschossen.