Die Regierung hat sich auf die Reform des Verbotsgesetzes verständigt.
Gegenüber dem Begutachtungsentwurf gibt es vor allem die Änderung, dass die Strafen etwa beim Tragen von NS-Symbolen, aber auch von Zeichen z.B. der Hamas und der Identitären drastisch erhöht wurden. Gleich bleibt, dass auch das Veröffentlichen verbotener Inhalte vom Ausland aus strafbar wird und dass im öffentlichen Dienst der Job nach einer Verurteilung gemäß Verbotsgesetz verloren geht.
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Weiters wird klar gestellt, dass jede Verharmlosung der nationalsozialistischen Gräuel strafbar ist. Bisher war nur eine "gröbliche" Verharmlosung vom Gesetz umfasst. NS-Devotionalien können künftig auch unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung eingezogen werden. Diversion wird nunmehr auch bei Erwachsenen möglich sein. Vor allem Ersttäter sollen so quasi in die Gesellschaft zurückgeholt werden können, wie Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) argumentierte. Bei einer Diversion entsteht auch kein Amtsverlust für Beamte und Vertragsbedienstete.
Positive Signale von SPÖ
Da es sich um ein Verfassungsgesetz handelt, ist die Zustimmung einer der beiden größeren Oppositionsparteien notwendig. Die SPÖ sendete diesbezüglich bereits positive Signale aus. Es sei eine Forderung ihrer Partei gewesen, das Verbotsgesetz zu modernisieren und zu verschärfen, meinte die Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz in einer Aussendung. Nun will man noch Details anschauen. Zum Beispiel dürfe die Möglichkeit der Diversion bei Erwachsenen nicht dazu führen, dass Delikte nach dem Verbotsgesetz verharmlost würden.
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) meinte im Pressefoyer nach dem Ministerrat, die Novelle sei notwendig, um in Zukunft noch effizienter und konsequenter gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Desinformation vorgehen zu können. Antisemitismus habe nach dem Terror-Angriff der Hamas wieder besorgniserregende Aktualität erhalten: "Dem müssen wir entschlossen entgegentreten."
Die Vorfälle zuletzt hätten die Bemühungen zur Zurückdrängung des Antisemitismus auf ein "beschämendes Niveau" zurückgeworfen, urteilte Verfassungsministerin Edtstadler. An die Täter adressierte sie: "Schämen Sie sich für ihren Hass."
Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) versicherte ein konsequentes Einschreiten der Polizei und betonte, die Sicherheitsvorkehrungen angesichts der bevorstehenden Gedenken zu den "November-Pogromen" nach oben geschraubt zu haben.
Bis zu 20.000 Euro Strafe
Die Verherrlichung von Antisemitismus habe in Österreich keinen Platz, begründete der Ressortchef die deutlich erhöhten Strafen für das sichtbare Tragen von Symbolen extremistischer Organisationen. Die Bußen werden von 4.000 auf 10.000 Euro bzw. im Wiederholungsfall auf 20.000 Euro aufgestockt.
Noch offen ist, ob es zu Verschärfungen bei Delikten gegen Fahnen kommt, wie das Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) eingefordert hatte. Derzeit ist eine entsprechende Herabwürdigung nur an Botschaften strafbar, nicht aber beispielsweise bei Synagogen und Privathäusern. Eine Änderung müsse natürlich Allgemeingültigkeit haben und nicht nur die israelische Fahne betreffen, betonte Edtstadler. Die Überlegungen dazu liefen, auch wie man zu anderen Fahnen, die nicht nationale Symbole zeigen, abgrenzt. Zadic signalisierte grundsätzlich die Bereitschaft, Anpassungen vorzunehmen, wies aber daraufhin, dass schon jetzt der Verhetzungsparagraf Wirkung entfalte, wenn auf der Straße etwa gegen Jüdinnen und Juden gehetzt werde.