11.000 Betroffene
Zadić: Finanzielle Entschädigung für verfolgte Homosexuelle
13.11.2023Am Montagvormittag präsentierte Justizministerin Alma Zadić (Grüne) ein Konzept zur Rehabilitierung und Entschädigung von strafrechtlich verfolgten Homosexuellen. Insgesamt stehen dafür 33 Millionen Euro zur Verfügung.
Personen, die in der Zweiten Republik wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen strafrechtlich verfolgt beziehungsweise verurteilt wurden, werden jetzt finanziell entschädigt und rehabilitiert. Eine entsprechende gesetzliche Regelung wurde angekündigt.
Vorgesehen sind für jedes aufgehobene Urteil eine Zahlung von 3.000 Euro. Für jedes angefangene Jahr Haft, welches durch solch ein Urteil angetreten werden musste, würden Betroffene 1.500 Euro erhalten.
Sollte ein Ermittlungsverfahren zum Strafrechtsparagrafen eingeleitet worden sein, unabhängig davon, ob dieses eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte, werden 500 Euro ausgezahlt. Wenn ein solches Verfahren zu besonderen gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder beruflichen Nachteilen geführt hat, bekommen Betroffene eine Einmalzahlung in Höhe von 1.500 Euro. Insgesamt stehen für diese Entschädigungszahlungen 33 Mio. Euro zur Verfügung.
Rund 11.000 Betroffene
Allerdings wird das Justizministerium an die laut Zadić rund 11.000 Betroffenen nicht aktiv herantreten. Die Opfer der alten Gesetzeslage müssten sich stattdessen an die Landesgerichte oder an das Ministerium selbst wenden. Auf der Website des Ressorts soll es zudem zusätzliche Informationen geben. "Wir hoffen, dass sich ganz viele Menschen melden", so Zadić. Zudem betonte die Ministerin, es sei vollkommen klar, "dass diese finanzielle Entschädigung niemals das Leid und das Unrecht wiedergutmachen kann, das diesen Menschen widerfahren ist".
Letzter Sonderparagraf erst 2002 aufgehoben
Homosexualität wurde 1971 in Österreich entkriminalisiert. Allerdings gab es danach noch Sonderparagrafen, die ein bei Heterosexuellen legales Verhalten für Homosexuelle unter Strafe stellte. 2002 wurde der letzte dieser Sonderparagrafen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben.