Alma Zadic (Grüne) und Claudia Plakolm (ÖVP)

Neuer Wirbel

Zadić verschläft härteres Teichtmeister-Urteil

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Eigentlich sollte eine Verschärfung bereits vor dem Sommer beschlossen werden.

Als das Urteil gesprochen wurde, war es still im vollen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts. Florian Teichtmeister, Ex-Burgschauspieler, angeklagt wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 (!) Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen, bleibt ein freier Mann. Laut Anwalt darf er sogar auf Urlaub fahren.

Als der Richter das Urteil verkündet -zwei Jahre bedingte Haft und bedingte Einweisung mit einer fünfjährigen Probezeit - geht nach einer Schock-Sekunde dann doch ein Raunen durch den Raum. Nur 40 Minuten brauchten die Schöffen für das - für viele zu - milde Urteil.

Kritik an Ministerin Zadic 

Dabei wollte die Regierung eine Strafverschärfung bei Kinderpornos eigentlich noch vor dem Sommer beschließen. So war geplant, dass Kinderporno-Sammlern mindestens sechs Monate bis zu 5 Jahre Haft drohen und keine rein bedingten Haftstrafe mehr möglich sein soll.

Am 12. Mai lief dafür die Begutachtungsfrist für die Neufassung des § 207 a des Strafgesetzbuchs ab, Justizministerin Alma Zadic brachte die Novelle aber nicht im Nationalrat ein. Dort hätte die Verschärfung noch in der letzten Sitzung des Nationalrats am 7. Juli mit einfacher Mehrheit von den Grünen und der ÖVP beschlossen werden können. Die Kritik an der grünen Ministerin war bereits damals groß und nimmt nun mit dem milden Teichtmeister-Urteil noch einmal zu.

Die Verschärfung soll nun im Herbst nachgeholt werden. In Zukunft wird in einem ähnlichen Fall höchstwahrscheinlich ein härteres Urteil gefällt. Im konkreten Fall Teichtmeister hätte aber auch ein früherer Beschluss der Gesetzesnovelle aber keine Auswirkungen auf das Urteil gehabt. Die höheren Haftstrafen wären erst ab 1. Oktober 2023 in Kraft getreten. Fakt ist aber, dass durch das Zögern Zadic' wichtige Monate verschlafen wurden und in der Zwischenzeit wohl auch andere Täter ein für viele zu mildes Urteil nach dem alten Gesetztestext erhalten.
  

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