Solidar-Beitrag

Reiche müssen 440 Mio. Euro zahlen

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Ab 2013 bis 2016 kommt die neue Solidarsteuer für Besserverdiener.

Ursprünglich errechnete das Finanzministerium eine neue Solidarsteuer für Besserverdiener erst ab 200.000 Euro Jahresgage (brutto). Dann fiel VP-Finanzministerin Maria Fekter auf, dass damit Spitzenpolitiker von der neuen Solisteuer gar nicht betroffen wären.

Daher wird sie nun bereits ab rund 184.000 Euro Jahresgage (13. und 14. Gehalt ist hier eingerechnet) schlagend. Damit trifft man auch Bundespräsident, Kanzler, Minister, Staatssekretäre und Landeshauptleute.

Die neue Steuer kommt gestaffelt und befristet bis 2016. Sie wird auch für Unternehmer ab einem Gewinn von 175.000 Euro im Jahr eingeführt. Drei Stufen gibt es insgesamt:

  • Für Bruttogehälter ab 13.280 Euro im Monat (185.920 Euro Jahresgage) zahlt man künftig eine um drei Prozent höhere Einkommenssteuer. Der Spitzensteuersatz von 50 Prozent bleibt davon unberührt.
  • Für Bruttogehälter ab 25.780 Euro (Jahresgage 360.294 Euro) muss man künftig 4,5 Prozent höhere Einkommenssteuer zahlen.
  • Für Bruttogehälter ab 42.447 im Monat – oder 594.258 im Jahr – zahlt man 6,3 Prozent mehr an Einkommenssteuer.

Bundespräsident Heinz Fischer – er hat ein Jahresgehalt von 319.872 Euro – verliert durch die Solidarabgabe daher 4.025 Euro im Jahr.

Am härtesten trifft es Erste-Bank-Chef Andreas Treichl: Bei einer Jahresgage von 2,8 Millionen steigt seine Einkommenssteuer um 6,3 Prozent. Damit kassiert er rund 155.000 Euro weniger.

Über die tatsächlichen neuen Prozentsätze der neuen Solidarsteuer gab es bis zuletzt Konfusionen zwischen SPÖ und ÖVP. Teile der SPÖ sahen damit einen höheren Spitzensteuersatz, das Finanzministerium dementierte das klar. Tatsächlich liegt der höchste Steuertarif derzeit bei de facto 43,7 Prozent ab einer Jahresgage von 60.000 Euro. Mit der neuen Solisteuer werden Besserverdiener also an den eigentlichen Spitzensteuersatz von 50 Prozent angeglichen.

Auf der nächsten Seite: Die neuen Steuern - wie viel sie bringen

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Steuerliche Maßnahmen bringen 4,935 Milliarden

IMMOBILIENSTEUER:

Umwidmungsabgabe und Liegenschaftsbesteuerung für Verkauf von Immobilien – ausgenommen Hauptwohnsitze.

  • 2013: 350 Millionen
  • 2014: 450 Millionen
  • 2015: 500 Millionen
  • 2016: 750 Millionen

Gruppenbesteuerung:

Ausländischer Verlust darf maximal in Höhe des im Ausland ermittelten Verlustes abgezogen werden.

  • 2012: 50 Millionen
  • 2013: 75 Millionen
  • 2014: 75 Millionen
  • 2015: 75 Millionen

Umsatzsteuer:

Vorsteuerabzug steht nur mehr zu, wenn Mieter vorsteuerabzugsberechtigt ist.

  • 2012: 100 Millionen
  • 2013: 250 Millionen
  • 2014: 250 Millionen
  • 2015: 250 Millionen

Verlängerung der Vorsteuerrückzahlung.

Mineralölsteuer:

Keine Förderungen mehr für Ortslinienverkehr und Agrardiesel.

  • 2012: 70 Millionen
  • 2013: 80 Millionen
  • 2014: 80 Millionen
  • 2015: 80 Millionen

Solidarbeitrag:
Gestaffelte Solidarabgabe befristet bis 2016 für Angestellte ab 184.000 Euro und Unternehmer ab Gewinn von 175.000 Euro.

  • 2013: 110 Millionen
  • 2014: 110 Millionen
  • 2015: 110 Millionen
  • 2016: 110 Millionen

Finanztransaktionssteuer:
Steuerpflicht für Käufer und Verkäufer

  • 2014: 500 Millionen
  • 2015: 500 Millionen
  • 2016: 500 Millionen

Kapitalertragssteuer:
Auf Bankkonten und Kapitalerträge

  • 2013: 1.000 Millionen
  • 2014: 50 Millionen
  • 2015: 50 Millionen

 

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