Wegen Rettungsgasse
Autobahnen werden per Video überwacht
02.05.2013
So sollen Verstöße gegen die Rettungsgasse besser geahndet werden.
Vor einem Monat hat Verkehrsministerin Doris Bures (S) erstmals ihren Plan präsentiert, Rettungsgassensünder künftig via Videoüberwachung zur Kasse zu bitten. Nun wurde die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) konkretisiert: Laut einer begleitenden Verordnung sollen 49 Autobahnabschnitte mittels Asfinag-Kameras überwacht werden. Bures bekräftigte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Wien, dass es somit "zu keiner flächendeckenden Überwachung der Autofahrer" kommen soll.
Auch sollen Verkehrsteilnehmer durch die Novelle "nicht abgezockt werden", sondern Feuerwehren und Rettungsorganisationen die Zufahrt zu Unfallorten ermöglicht werden. Mit der Novelle bekomme die Exekutive ein "effektives Instrument zur Überwachung der Rettungsgasse", sagte Bures.
Mehrere Phasen
Die videoüberwachten Streckenabschnitte sollen - ähnlich wie bei der Section Control - gekennzeichnet sein. Autofahrer sollen mittels Hinweisschildern mit der Aufschrift "Achtung: Rettungsgassen Kontrolle!" gewarnt werden. Die in der ersten Phase 49 neuralgischen Punkte auf verkehrsreichen Abschnitten wurden gemeinsam mit der Asfinag definiert. Dort kommt es häufig zu Unfällen und Staus und es werde dazu tendiert, hier die Rettungsgasse nicht zu bilden, erläuterte Asfinag-Vorstand Klaus Schierhackl. Diese Abschnitte befinden sich u.a. auf der Westautobahn (A1), der Südautobahn (A2), der Mühlkreisautobahn (A7), der Donauuferautobahn (A22) sowie auf der Wiener Südosttangente (A23). Eine Ausweitung der Kontrollpunkte sei mittels Verordnung möglich, sagte Bures. Insgesamt 800 Kameras der Asfinag sind technisch dafür ausgerüstet, Videos zu speichern.
Der Entwurf wurde bereits dem Innenministerium übermittelt und wird dort nun geprüft. "Ich begrüße jedenfalls, dass das Verkehrsministerium die Forderung nach einer flächendeckenden Videoüberwachung aufgegeben hat – das wäre ein Angriff auf die Freiheit der Bürger und den Schutz der Bürgerrechte", so Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (V) in einem Statement.
Bures rechnet mit grünem Licht von Datenschutzrat und -kommission. Zudem ging die Verkehrsministerin am Donnerstag davon aus, dass einer Zustimmung des Innenministeriums "nichts mehr im Wege steht" und die Novelle bereits im Juli beschlossen werden könne, jedenfalls noch "in dieser Legislaturperiode, Wahlen hin oder her". Neben der gesetzlichen Regelung müssen "nur ein paar Taferln gedruckt werden", sagte Bures, die benötigten Kameras der Asfinag gibt es ja bereits.
Für Mikl-Leitner ist jedoch "noch alles offen": "Es ist noch nichts geprüft und noch nichts verhandelt. Und auf der Basis von nichts kann ich dem weder zustimmen noch Prognosen abgeben", so die Innenministerin. Als "verantwortungslos" bezeichnete SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim die Ankündigung von Mikl-Leitner, die Kontrolle der Rettungsgasse weiterhin "auf die lange Bank" schieben zu wollen, so der SPÖ-Pressedienst in einer Aussendung.
Kritik
Bereits als der Plan der Videoüberwachung bekannt wurde, hagelte es Kritik für die Verkehrsministerin, insbesondere was den Datenschutz betraf. Verfassungsjurist Heinz Mayer erstellte nun ein Gutachten über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Novelle, worin er zum Schluss kam, dass diese einen zulässigen Eingriff in das Recht auf Datenschutz darstellt und verfassungskonform sei.
Bedenken dagegen meldete am Donnerstag der ÖAMTC an: Demnach darf in das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten nur dann eingegriffen werden, wenn kein gelinderes Mittel zur Zielverfolgung zur Verfügung steht, so der Club. Ob das bei allen Delikten der Rettungsgasse der Fall ist, bezweifelt Chefjurist Martin Hoffer.
Der ÖAMTC befürchtet auch, dass "ein derartiger Vorstoß für eine stetige und dauernde Überwachung von Autofahrern und Motorradfahrern missbraucht werden kann". Dem widersprach die Asfinag in einer Aussendung: Demnach wird es Sanktionen "durch die geplante Novelle ausschließlich für Delikte im Zusammenhang mit Rettungsgassenpflicht geben".
Der ARBÖ wiederum sieht in der punktuellen Überwachung eine "wichtige Forderung erfüllt", so Generalsekretärin Lydia Ninz in einer Aussendung. Auch dass diese Abschnitte eigens gekennzeichnet werden sollen, begrüßt der ARBÖ. Wichtig sei, dass die Videoüberwachung datenschutzrechtlich hieb-und stichfest gestaltet ist. Sie soll nach Auffassung des ARBÖ nur dann zum Tragen kommen, wenn Rettungs- und Einsatzfahrzeuge blockiert werden und Menschenleben auf dem Spiel stehen.
Präsentiert wurde am Donnerstag auch eine Umfrage des Online-Meinungsforschungsinstituts meinungsraum.at. Demnach halten "75 Prozent der Befragten die Rettungsgasse für 'sinnvoll' beziehungsweise 'sehr sinnvoll'", sagte Bures zu den Ergebnissen. Acht von zehn Autofahrern sprachen sich dafür aus, dass Lenker, die die Rettungsgasse blockieren, belangt werden. Und 67 Prozent waren für Videoaufnahmen als Beweismittel.
Laut Umfrage gaben auch mehr als die Hälfte der Österreicher an, bereits einmal oder mehrmals in einer Situation gewesen zu sein, in der die Rettungsgasse gebildet werden musste. Und 80 Prozent haben dabei eine Behinderung durch andere Autofahrer erlebt. Befragt wurden zwischen 11. und 15. April 1.000 Autofahrer zwischen 18 und 65 Jahren.