Sparpaket

RH-Präsident fordert Strukturreformen

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Moser sieht bei einigen Maßnahmen ein erhebliches "Umsetzungsrisiko".

Rechnungshofpräsident Josef Moser wertet das Sparpaket der Regierung zwar als „Bekenntnis zum Sparen und zur Schuldenreduktion“. Allerdings sieht er bei einigen Maßnahmen ein erhebliches „Umsetzungsrisiko“ und fordert von der Regierung weitere Strukturreformen. „Es wurde von den Bürgerinnen und Bürgern ein Beitrag zur Konsolidierung verlangt. Der Beitrag, den die Strukturen bringen könnten und bringen müssten, der steht nach wie vor aus“, sagt Moser im APA-Interview.

Strukturreform nötig
Moser sieht im Sparpaket „erste Ansätze für Strukturreformen“, diese würden mit rund vier Mrd. Euro aber nur etwa 15 Prozent der gesamten Sparmaßnahmen ausmachen. Als Beispiele nennt er etwa die Umstellung auf das Pensionskonto schon 2014, das geplante neue Dienstzeitmanagement der Polizei und die Schließung der Heeresspitäler.

„Was nicht beseitigt wird, sind die Doppelgleisigkeiten, die Effizienzlöcher und die gravierenden Probleme, die einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Input und Output entgegenstehen“, kritisiert Moser. Als Beispiele nennt er die Kompetenzzersplitterung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sowie den „Reformstau“ bei Schulverwaltung und Bildung. So gebe es für die „Neue Mittelschule“ zwar einen einheitlichen Lehrplan, aber für die dort tätigen Bundes- und Landeslehrer nach wie vor unterschiedliche Ausbildung, Gehälter und Lehrverpflichtungen.

Kritik übt Moser auch daran, dass die Länder weiterhin nicht verpflichtet werden, die Pensionsreform des Bundes umzusetzen (obwohl sie das bereits 2008 zugesagt hätten) und dass Sonderpensionsrechte bei ÖBB, Nationalbank und Sozialversicherung bestehen bleiben. Der Fortbestand der Sonderpensionsrechte sei „untragbar“. Nötig wären laut Moser angesichts der drohenden finanziellen Belastung auch raschere Eingriffe in die Hacklerregelung schon 2013 (konkret: Abschläge von 3,36 Prozent pro Jahr des früheren Pensionsantritts).

Umsetzungsrisiko
Bedenklich findet Moser, dass viele bereits budgetierte Maßnahmen noch in der Schwebe sind – etwa die europäische Finanztransaktionssteuer und das Steuerabkommen mit der Schweiz. „Wir haben das Problem, dass bei einzelnen Maßnahmen ein hohes Umsetzungsrisiko besteht“, so der Rechnungshofpräsident dazu – zumal beim Steuerabkommen mit der Schweiz auch „Gegenforderungen“ wegen des österreichischen Bankgeheimnisses nicht auszuschließen seien.

Positiv wertet Moser, dass die Reform des Förderwesens und die Gesundheitsreform im Sparpaket angesprochen wurde, wenn auch die konkrete Ausgestaltung noch offen sei. Außerdem würden Vorschläge des Rechnungshofes im Ausmaß umgesetzt, was Einsparungen von vier Mrd. Euro bringe. Das Defizite würden durch das Sparpaket zwar bis 2015 um elf Mrd. Euro geringer ausfallen und die Staatsschuld wachse etwas weniger stark. Trotzdem werde der Schuldenstand bis 2016 auf zumindest 250 Mrd. Euro anwachsen – um fast 50 Mrd. Euro mehr als 2010.

Um auch die Länder zur Einhaltung ihrer Sparziele zu motivieren, wünscht sich Moser für den nächsten innerstaatlichen Stabilitätspakt einen „automatisierten Sanktionsmechanismus“. Er verweist darauf, dass die Länder allein im Jahr 2010 die vereinbarten Stabilitätsziele um 5,1 Mrd. Euro überschritten haben, ohne dass es Sanktionen gegeben hätte. Außerdem müsse man sicherstellen, „dass klar hinterlegt wird, durch welche konkreten Maßnahmen die Länder den Beitrag leisten.“

Unzufrieden ist Moser auch damit, dass die Länder gemäß den Budgetplänen der Regierung ihre Sparziele heuer und im kommenden Jahr durch neue Steuern weitgehend abdecken können und erst ab 2014 tatsächliche Einsparungen beibringen müssen – da aber gleich zwischen 1,2 und 2 Mrd. Euro jährlich. Damit werde der Defizitabbau in die letzten Jahre des Finanzrahmens verschoben, kritisiert Moser. Er wünscht sich von den Ländern außerdem mehr Transparenz und eine einheitliche, mit dem Bund vergleichbare mittelfristige Finanzplanung: Das derzeitige Rechnungswesen lasse nämlich „keine getreue Darstellung der finanziellen Lage von Ländern und Gemeinden“ zu.

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