Promi-Anwalt am Werk
Rosenkranz angezeigt: "Wiederbetätigung"
04.03.2010
Ihre Ablehnung des NS-Verbotsgesetzes hat der FPÖ-Bundespräsidentschaftskandidatin eine Anzeige eingebracht.
Der Wiener Rechtsanwalt Georg Zanger hat eine Strafanzeige gegen die freiheitliche Bundespräsidentschaftskandidatin Barbara Rosenkranz eingebracht. Er ist der Ansicht, dass die Ablehnung des NS-Verbotsgesetzes durch die FPÖ-Politikerin zumindest eine "Vorbereitungshandlung" zur Wiederbetätigung darstellt. Es sei "offensichtlich, dass Frau Rosenkranz damit spekuliert, dass durch ihre Forderung die Sinnhaftigkeit der Verfolgung neonazistischer Wiederbetätigung infrage gestellt werden soll", so Zanger.
Redefreiheit nur Deckmantel
Nicht zufällig würden die Aussagen
von Rosenkranz im Zusammenhang mit dem Urteil gegen den Holocaust-Leugner
Gerd Honsik stehen, ist Zanger der Meinung. Ein Berufungssenat des Wiener
Oberlandesgerichts hatte eben erst Honsiks ursprünglich verhängte
fünfjährige Freiheitsstrafe auf vier Jahre reduziert. Die Diskussion über
ihre Forderung wolle Rosenkranz offenbar dazu nutzen, um ihren
Gesinnungsgenossen einen thematischen Freiraum zu bieten, um sich unter dem
Deckmantel der "Redefreiheit und Pressefreiheit" revisionistisch
zu betätigen, so Zanger.
Wunsch der extrem Rechten
Rosenkranz' Forderung nach Abschaffung
des Verbotsgesetzes sei "ein Begehren, das eine zentrale Forderung der
extrem rechten Szene darstellt", heißt es in der
Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien. Zanger sieht auch
Unterstützung durch die als rechtsextrem eingestufte "Nationale
Volkspartei" (NVP). Die Gruppierung habe auf ihrer Homepage
bekanntgegeben, man unterstütze die Freiheitliche
Präsidentschaftskandidatin, "weil sie dem Mainstream trotzend,
sich weder von ihrem Mann distanzierte, noch ihre Meinung im Bezug auf das
Verbotsgesetz änderte und somit voll auf NVP-Linie ist".
Auschwitz-Lüge auch verurteilt
Zanger argumentiert in
seiner Sachverhaltsdarstellung, dass eine Ablehnung oder Forderung nach
Abschaffung des Verbotsgesetzes als Akt der Wiederbetätigung, zumindest aber
als "Vorbereitungshandlung" angesehen werden müsse. Daran ändere
es auch nichts, dass sich Rosenkranz auf die Meinungsfreiheit beruft, da
sich auch die Proponenten der sogenannten Auschwitz-Lüge auf ihre "Verfassungsfreiheiten"
berufen hätten, ungeachtet dessen aber strafrechtlich verurteilt wurden, "weil
nach Meinung des OGH und der einschlägigen Rechtsmeinung in Österreich, die
Freiheit dort ihre Grenzen hat, wo sie gegen Normen des Verbotsgesetzes
verstößt".
FPÖ bringt Disziplinaranzeige ein
Die FPÖ antwortet auf die
von Zanger eingebrachte Anzeige ebenfalls mit rechtlichen Schritten.
Vize-Parteichef Norbert Hofer kündigte eine Disziplinaranzeige bei der
Rechtsanwaltskammer an. Es sei mit dem Berufsbild eines Rechtsanwaltes
unvereinbar, "unbescholtene Bürger mit juristisch unhaltbaren Vorwürfen
anzupatzen, nur um sich selbst ins mediale Licht zu rücken".
"Völlig ausgeflippte Linke"
Hofer bezeichnete die
Proteste gegen Rosenkranz - nicht zuletzt wegen ihrer Forderung nach einer
Abschaffung des Verbotsgesetzes - als "linke Hetze", deren Gipfel
die Anzeige Zangers sei. Die FPÖ habe offenbar die richtige Wahl getroffen,
fühlt sich Hofer bestätigt. Denn anders sei es nicht zu erklären, "dass
eine völlig ausgeflippte Linke aus allen Rohren auf Rosenkranz schieße".
Plus Verleumdungsklage gegen Zanger
Die FPÖ will neben der
Disziplinaranzeige bei der Rechtsanwaltskammer auch noch eine
Verleumdungsklage gegen Zanger einbringen. Die Abschaffung oder Änderung
eines Gesetzes, und zwar auch des Verbotsgesetzes, zu diskutieren, könne in
einer Demokratie nicht im Zusammenhang mit Wiederbetätigung stehen, so das
blaue Argument. Gerade ein Rechtskundiger müsse dies wissen. Daher sei davon
auszugehen, dass Zanger Rosenkranz wissentlich verleumde.