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Rosenkranz erklärt Verzögerung bei Auslieferungsbegehren

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Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hat in der Präsidiale die verzögerte Weiterleitung dreier Auslieferungsbegehren erklärt, die Abgeordnete seiner Partei betreffen.  

"Die Verzögerung konnte aufgeklärt werden", hieß es aus seinem Büro nach der Sitzung am Donnerstag. Demnach soll es keine weiteren Konsequenzen für Rosenkranz geben. Eine gegen ihn eingelangte Anzeige wegen Amtsmissbrauch kommentierte er vorerst nicht.

Die Staatsanwaltschaft will gegen die blauen Mandatare Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz ermitteln. Grund ist deren Teilnahme an einem Begräbnis, bei dem ein auch von der Schutzstaffel SS verwendetes Lied gesungen wurde - der FPÖ zufolge allerdings in einer angeblich historisch unbelasteten Version von 1814.

Vorwurf laut Rosenkranz "aufgeklärt"

Am 20. November habe Rosenkranz dementsprechende Post von der Staatsanwaltschaft Wien erhalten, die Parteien haben davon allerdings erst aus den Medien erfahren. Dem Nationalratspräsident war vorgeworfen worden, die Begehren mehrere Tage lang zurückgehalten zu haben. In der Präsidiale sei die Causa nun "aufgeklärt" worden, hieß es von seiner Seite. Zu Details wollte sich das Büro des Nationalratspräsidenten allerdings nicht äußern.

"Er hat sich erklärt. Das ist zur Kenntnis genommen worden", hieß es aus dem Büro der Dritten Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ) auf APA-Anfrage. Die Auslieferungsbegehren sollen nun im Immunitätsausschuss des Nationalrats behandelt werden. Ohnehin hätte ein Verheimlichen der Ansuchen nichts gebracht, argumentierte man in Rosenkranz' Büro. Nach acht Wochen würden die Mandatare automatisch ihre parlamentarische Immunität verlieren.

Kein Kommentar zu Anzeige

Keinen Kommentar gab es vorerst zur Anzeige der Jüdischen HochschülerInnenschaft (JöH). Diese habe man noch nicht bekommen, hieß es aus dem Büro des Nationalratspräsidenten.

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