Mendsdorff ist in Schwechat gelandet. Welche Auswirkungen die Niederschlagung des Verfahrens auf die österreichischen Ermittlungen hat, ist noch unklar.
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (V) will zur Causa Mensdorff nicht Stellung nehmen - und rügt andere, die das tun. Es sei nicht die Aufgabe der Justizministerin, Einzelverfahren zu kommentieren oder gar den Ausgang bestimmen zu wollen - und auch nicht die Aufgabe des Verteidigungsministers oder des Bundeskanzlers, betonte sie am Montag. Österreich sei ein Rechtsstaat, in dem auf Grundlage der Fakten und Gesetze entschieden werde und nicht auf öffentlichen Zuruf.
Zum weiteren Verlauf merkte ihre Sprecherin Katharina Swoboda nur an, dass jetzt die Staatsanwaltschaft die Unterlagen über die Vereinbarung in Großbritannien besorgen müsse. Dann habe die Staatsanwaltschaft "komplexe juristische Fragen" zu klären: Ob es sich beim österreichischen Verfahren um den selben Sachverhalt handelt, ob die britische Entscheidung eine inhaltliche war und ob sie überhaupt rechtskräftig ist.
Fayman fordert Schritte der Justiz
Bundeskanzler Werner Faymann
(SPÖ) hat laut der Tageszeitung "Österreich" erklärt, dass er auch nach der
Freilassung Alfons Mensdorff-Pouillys weitere Schritte der Justiz in Wien
erwartet. Verteidigungsminister Norbert Darabos (S) hat den britischen Deal
heftig kritisiert und die Hoffnung deponiert, dass das heimische Verfahren
fortgesetzt wird.
Dies forderte am Montag auch BZÖ-Generalsekretär Stefan Petzner: "Vor dem Gesetz müssen alle Menschen gleich sein - auch Millionäre dürfen sich nicht von Schuld und Strafe freikaufen können", kritisierte er auch den britischen Deal.
Waffen-Graf wieder in Österreich
Der Rüstungslobbyist Alfons
Mensdorff-Pouilly befindet sich seit Sonntagabend wieder in Österreich,
wie sein Anwalt Harald Schuster am Montagvormittag bestätigt . Fragen zum
aktuellen Aufenthaltsort und Befinden des Ehemanns der früheren
Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (VP) beantwortete Schuster nicht:
Dies falle in die Privatsphäre seines Mandanten, die nicht geeignet sei,
öffentlich erörtert zu werden.
Vereinbarung mit SFO
Der am 29. Jänner in London festgenommene
Mensdorff-Pouilly war am vergangenen Freitag auf freien Fuß gesetzt worden,
nachdem das gegen ihn anhängige britische Verfahren eingestellt wurde. Basis
dafür war eine Vereinbarung, die die britische Anti-Korruptionsbehörde
Serious Fraud Office (SFO) und das US-Justizministerium mit dem britischen
Rüstungskonzern BAE Systems getroffen hatten. Der Konzern hatte sich zu
untersuchungswürdigen Aktivitäten in Tansania, in die offenbar auch
Mensdorff-Pouilly verwickelt war, formell schuldig bekannt und sich bereit
erklärt, eine Kulanzzahlung von 30 Millionen Pfund (34,4 Mio. Euro) zu
begleichen. Im Gegenzug wurde von einer weiteren behördlichen Verfolgung der
Vorgänge in Afrika abgesehen.
"Nicht Medienarbeit leisten"
"Ich bin froh,
wieder in Österreich zu sein, und werde nun auch hier beweisen, dass ich mir
nichts habe zuschulden kommen lassen", soll Mendsdorff nach seiner
Landung "News" anvertraut haben. Ins Detail wollte der Graf nicht
gehen: "Wir konzentrieren uns jetzt darauf, voll mit den
österreichischen Behörden zu kooperieren, aber nicht Medienarbeit zu leisten."
Ermittlungen in Wien
Welche Auswirkungen die Niederschlagung des
gegen Alfons Mensdorff-Pouilly gerichteten britischen Verfahrens auf die
seit über einem Jahr laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien
gegen den Rüstungslobbyisten hat, wird sich erst in einigen Wochen weisen.
Während Mensdorffs Anwalt Harald Schuster überzeugt ist, dass sein Mandant
infolge des im Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) normierten
Doppelbestrafungsverbots nicht mehr verfolgt werden kann, meint die Wiener
Anklagebehörde, es sei zu früh, um das beurteilen zu können.
"Ne bis in idem"
Der Grundsatz "ne bis in idem",
wonach gegen niemanden wegen ein und desselben Sachverhalts ein zweites
Strafverfahren in derselben Sache geführt werden darf, gelte
selbstverständlich auch für das gegen Mensdorff-Pouilly anhängige
Inlandsverfahren, räumt Gerhard Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Wien, ein. "Voraussetzung dafür ist aber, dass eine urteilsähnliche
Entscheidung vorliegt, die rechtskräftig ist", erläuterte der
Behördensprecher.
Bindungswirkung
Um zu prüfen, ob eine solche gegeben ist,
benötige man die schriftliche Ausfertigung der Londoner
Verfahrenseinstellung. Interessant sei vor allem die darin enthaltene
Begründung. Diese sei auf ihre Bindungswirkung zu beurteilen, was laut
Jarosch zwei bis drei Wochen in Anspruch nehmen dürfte.
Mensdorffs Rechtsbeistand hat keinen Zweifel, dass es am Ende zu einer Verfahrenseinstellung kommen wird. "Die Niederschlagung des Verfahrens in England entfaltet eindeutig eine Sperrwirkung auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien", meinte Schuster unter Verweis auf das SDÜ. Er zeigte sich überzeugt, dass die Anklagebehörde zum selben Schluss kommen wird: "Ich vertraue voll auf die Kompetenz des zuständigen Staatsanwalts."