Bildungsscheck
Salzburg fördert "Bildungskarenz plus"
28.01.2009
Zur Vermeidung von Kurzarbeit oder Kündigungen führen das Land Salzburg und das AMS die neue Förderaktion "Bildungskarenz plus" ein.
Das Land Salzburg startet diese Aktion unter der Federführung des AMS Salzburg im Februar. Zudem wird der Bildungsscheck des Landes ausgeweitet: "Das Land Salzburg wird nun auch Kurse fördern, die der Aus- und Weiterbildung dienen, bei einer qualifizierten Bildungseinrichtung absolviert werden und weniger als 200 Euro kosten", betonte die ressortzuständige LR. Erika Scharer (S).
Start im Februar
Bildungskarenz eröffne Arbeitnehmern die
Möglichkeit, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um an
Bildungsmaßnahmen teilzunehmen, ohne dass dafür das Dienstverhältnis
aufgelöst werden müsse. "Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer vom AMS
Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes", erklärte Anton
Költringer, der stellvertretende Leiter des AMS Salzburg. Das Salzburger
Modell "Bildungskarenz plus" baut auf diesem Bildungskarenzmodell auf.
Anträge können ab 2. Februar 2009 eingebracht werden. Die Weiterbildung kann
auch im Unternehmen selber stattfinden, vorausgesetzt, dass eine
zertifizierte Bildungseinrichtung mit der Durchführung betraut ist. Während
des Bezugs von Bildungskarenz plus bestehe der komplette Kranken- und
Unfallversicherungsschutz, und die Zeiten werden auch bei der
Pensionsermittlung berücksichtigt", betonte Költringer.
Das Land Salzburg refundiert dem Unternehmen 50 Prozent der bisher nicht geförderten Ausbildungskosten bis zu einer Höhe von 3.000 Euro. Die Zahl der Teilnehmer an "Bildungskarenz plus" ist pro Unternehmen auf die Hälfte der Belegschaft bzw. 30 Personen pro Unternehmen beschränkt. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld bringt der Arbeitnehmer bei der regionalen Geschäftsstelle des AMS ein. Den 50-Prozent-Zuschuss zu den Weiterbildungskosten beantragt das Unternehmen unter Vorlage der Rechnung beim Sozialressort des Landes.
Um die "Bildungskarenz plus" in Anspruch nehmen zu können, müssen sich der Wohnsitz des Arbeitnehmers und der Firmensitz des Unternehmens beziehungsweise die betroffene Zweigniederlassung in Salzburg befinden. Das Arbeitsverhältnis muss mindestens ununterbrochen ein Jahr betragen (für Saisonkräfte bestehen Sonderregelungen), weiters muss die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden nachgewiesen werden. Der Bildungsscheck wird ständig erweitert und den Gegebenheiten angepasst. So wurde dieser im Jahr 2008 beispielsweise bereits auf Maturanten ausgeweitet, die Obergrenze der Förderung von 730 Euro auf 830 Euro erhöht. Ältere Arbeitnehmer (über 50 Jahre) erhalten eine höhere Fördergrenze (1.250 Euro), und für die Absolvierung der Meister- und Befähigungsprüfung schießt das Land Salzburg 1.000 Euro Förderung zu.e