Der ehemalige kroatische Premier wurde im Vorjahr in Österreich festgenommen.
Die Auslieferung des unter Korruptionsverdacht stehenden kroatischen Ex-Premiers Ivo Sanader nach Kroatien ist zulässig. Das hat heute, Montag, eine Richterin des Landesgerichts Salzburg entschieden, bestätigte dessen Präsident Hans Rathgeb. Sanaders Wiener Anwalt Werner Suppan kündigte umgehend eine Beschwerde dagegen an, weil in Kroatien kein faires Verfahren zu erwarten sei. Bis das Oberlandesgericht (OLG) Linz über diese Beschwerde entschieden hat, bleibt Sanader weiterhin in Auslieferungshaft.
Im Vorjahr festegnommen
Der frühere kroatische Premierminister war am 10. Dezember 2010 auf der Tauernautobahn in Salzburg festgenommen und anschließend in Auslieferungshaft genommen worden. Kroatien hat seine Auslieferung beantragt. Die dortige Justiz wirft Sanader laut Haftbefehl Amtsmissbrauch und Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Durch dubiose Transaktionen über ihm nahe stehende Firmen soll er das kroatische Staatsbudget um sechs Millionen Euro geschädigt haben. Das Geld soll unter anderem in Geheimfonds der heute noch regierenden rechtskonservativen Partei Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ) geflossen sein.
Außerdem ermittelt in Österreich die Korruptionsstaatsanwaltschaft gegen Sanader wegen des Verdachts der Geldwäsche. Das Ermittlungsverfahren sei noch im Laufen, erklärte am Montag Martin Ulrich, Sprecher der Behörde.
Beschwerden angekündigt
Ivo Sanader wird vermutlich noch einige Wochen in der Salzburger Justizanstalt in Haft bleiben. Sein Anwalt hat nun 14 Tage Zeit, um den Beschwerde-Schriftsatz an das Oberlandesgericht Linz zu übermitteln. Dann könne es noch einige Wochen dauern, bis das OLG eine Entscheidung fällt, erklärte der Wiener Advokat Werner Suppan im Gespräch.
In der heutigen Auslieferungs- und Haftprüfungsverhandlung sei die Auslieferung Ivo Sanaders nach Kroatien deshalb als zulässig erklärt worden, "weil die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen", sagte Landesgerichtspräsident Hans Rathgeb. Der Rechtsanwalt des Ex-Premiers habe zwei Beschwerden angekündigt. Die erste richte sich gegen die Fortsetzung der Haft, die zweite gegen die Zulässigkeitserklärung der Auslieferungshaft, erläuterte Rathgeb.