"Integrationsfeindlich"

Scharfe Kritik an Fekters Fremdenpaket

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Durch die Verschärfungen kommt es zu einem höhern Verwaltungsaufwand.

Wenig Positives bekommt Innenministerin Maria Fekter (V) in der Begutachtung ihres jüngsten Fremdenrechtspakets zu hören. Auch nach Ende der Begutachtungsfrist trudelten weitere kritische Stellungnahmen ein. Die im Entwurf enthaltene "Rot-Weiß-Rot-Card" wird zwar prinzipiell gut geheißen. Aber die Regelung entspricht nicht ganz der Sozialpartner-Einigung, merkte die Arbeiterkammer an. Die Caritas kritisiert schwere Grundrechtseingriffe, die Stadt Wien eine "wesentliche Verschärfung" im Niederlassungsrecht. Das Finanzministerium, einige Länder und der Städtebund erwarten teils beträchtliche Mehrkosten.

"Pest und Cholera"
Fekters Paket halte "dem Menschenrechtstest nicht stand", kritisierte Caritas-Präsident Franz Küberl am Mittwoch in einer Aussendung. Eltern, über die Schubhaft verhängt wird, müssten künftig "zwischen Pest und Cholera" - Kinder ins Gefängnis oder in staatliche Obsorge - wählen. Lange legal hier Lebenden könnten mit dem Gesetz schon bei "kleinsten Unachtsamkeiten" außer Landes geschafft werden. Vehement lehnt Küberl die Verlängerung der maximalen Schubhaftdauer von zehn auf 18 Monate und die Verschärfung der Integrationsvereinbarung (also die Anhebung des nötigen Sprachniveaus bei Verkürzung der Fristen) ab. Das Ministerium zeige "nahezu unerschöpflichen Erfindungsgeist, im Asyl- und Fremdenbereich neue Verschärfungen einzuführen, die dann von den Gerichtshöfen ohnehin wieder gekippt werden".

Aufenthaltsverfestigung
Dass das System der Aufenthaltsverfestigung gänzlich abgeschafft werden soll, kritisiert auch die Arbeiterkammer scharf. Dieses wäre ein "wesentlicher Eckpfeiler jeder Integration". Nicht ganz zufrieden ist die AK mit der legistischen Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Rot-Weiß-Rot-Card. Unterschiede - die geändert werden sollten - seien z.B. die Arbeitsmarktprüfung für Absolventen österreichischer Unis, das Erfordernis eines Mindestentgelts oder die Beibehaltung der Quotenregelung für Familienangehörige. Dass auch sie künftig schon bei der Einreise Deutsch-Basiskenntnisse vorweisen müssen, sei "nicht zielführend", sondern offenbar eine "Maßnahme, die zuwanderungswillige Personen abschrecken soll".

"Integrationsfeindlich"
Der Städtebund lehnt die Verschärfung der Integrationsvereinbarung als "massiv integrationsfeindlich" ab. Die Beibehaltung der Quote und die Sprachhürde für Familienangehörige aus Drittstaaten kritisiert auch die Stadt Wien scharf. Es sei doch "fraglich, wieweit diese Maßnahme zum Anlocken von ausländischen Spezialisten geeignet ist"; dass der Wirtschaftsstandort mit der Rot-Weiß-Rot-Card durch "intelligente Zuwanderung" gestärkt wird, sei angesichts der geplanten Verschärfungen "stark anzuzweifeln".

Höherer Kosten
Das Innenministerium nimmt für die - von vielen NGO und Betreuungsorganisationen in der Begutachtung kritisierten - Verschärfungen offenbar einen höheren Verwaltungsaufwand und somit höhere Kosten in Kauf. Konkrete Angaben dazu gibt es im Entwurf nicht - was das Finanzministerium kritisiert. Es erwartet "Mehrbelastungen in den verschiedensten Bereichen der Verwaltung". Die zusätzlichen Ausgaben habe das Innenministerium aus seinem Budget zu bedecken, wird festgehalten - und zwar sowohl die im Bund entstehenden als auch die, die ihm allenfalls aufgrund des Konsultationsmechanismus angelastet werden.

Letzteres zeichnet sich ab. Denn Salzburg und Tirol haben bereits Verhandlungen nach dem Konsultationsmechanismus verlangt, weil durch die neuen Schubhaftregelungen, vor allem zur Unterbringung von Kindern, den Ländern Kosten entstehen. Die Steiermark stellt gleich fest, dass der Bund die Pflicht habe, den Ländern personellen Mehraufwand zu ersetzen - weil der Entwurf die formalen Erfordernisse der Konsultations-Vereinbarung nicht erfülle. Der Städtebund erwartet "beträchtlichen Mehraufwand" u.a. auch durch die neuen Aufenthaltstitel und die Änderungen bei der Integrationsvereinbarung.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) verweist auf einen weiteren Grund für "erheblichen Mehraufwand": Für die Aufenthaltsbeendigung bei aufrechtem Aufenthaltstitel werden künftig in der Regel statt einem Verfahren (bei der Fremdenpolizei) zwei (auch bei der Niederlassungsbehörde) nötig sein. Der Gerichtshof erwartet hier "in einer ins Gewicht fallenden Zahl von Fällen der Rechtszug zum VwGH".

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