Isle of Man
Schein-Firma: Top-Banker tritt zurück
14.11.2012Dem Welser soll eine Briefkastenfirma auf der Isle of Man zuzurechnen sein.
Ein Welser Banker habe im Zug der Eurofighter-Affäre seinen Job an den Nagel gehängt. Dem Mann soll gemeinsam mit einem Linzer Steuerberater eine Briefkastenfirma auf der Isle of Man zuzurechnen sein, an die 16,2 Millionen Euro von "Vector Aerospace" geflossen sein sollen.
Hausdurchsuchungen
Die Bank betonte, dass man von den Geschäften des Mitarbeiters überrascht gewesen sei und sich die Vorwürfe gegen den Verdächtigen als Privatmann und nicht gegen das Geldinstitut richten würden. Zuletzt hatte es eine Welle an Hausdurchsuchungen in Österreich, der Schweiz und Deutschland gegeben. In Österreich erfolgten Razzien in Linz und in Tirol.
Schmiergeld-Verdacht
Der Verdacht, dass im Zuge des Kaufs von 18 Eurofightern im Wert von 1,9 Mrd. Euro, Schmiergelder geflossen sein könnten, hält sich schon seit Jahren hartnäckig. Bisher ist juristisch allerdings noch nicht viel herausgekommen. Wieder ins Rollen gebracht wurde der Fall durch die Aussagen eines Managers und "Briefkastenspezialisten" in Italien im Jahr 2011. Gianfranco Lande legte ein Geständnis ab, wonach er der Eurofighter-Firma EADS geholfen habe, 84 Millionen Euro nach Österreich zu verschieben. Er wurde im Mai in Rom zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Justiz in Österreich ermittel seither auf Hochtouren. Die Staatsanwaltschaft glaubt, dass EADS bis zu 180 Millionen Euro an Schmiergeld verteilt haben könnte.
Eine Spur führt nach Klagenfurt zu der auf Betreiben des mittlerweile verstorbenen Landeshauptmannes Jörg Haider (B) 2006 eingerichteten „Lakeside Privatstiftung“. Eine zweite heiße Spur führt zum Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Der Graf muss sich ab 12. Dezember vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien wirft ihm in einem im Juni eingebrachten Strafantrag Geldwäsche, falsche Beweisaussage in zwei Untersuchungsausschüssen und Vorlage eines angeblich verfälschten Beweismittels vor. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.