Polit-Prozess 
des Jahres

Scheuch drohen 5 Jahre Haft

23.06.2012

Er bekennt sich „nicht schuldig“ - Und zeigt Zeugen an.

Zur Vollversion des Artikels
 
Zur Vollversion des Artikels

Ist Richterin Michaela Sanin so gnadenlos wie ihr Vorgänger Christian Liebhauser-Karl? FPK-Chef Uwe Scheuch wird es in den nächsten Tagen erfahren. Morgen, Montag, steht er schon zum zweiten Mal in der sogenannten „Part of the game“-Affäre vor Gericht. Wegen Bestechlichkeit drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft. Scheuch soll in einem Gespräch mit einem Mittelsmann mehreren russischen Investoren Staatsbürgerschaften für Parteispenden in Aussicht gestellt heben, darüber existiert auch ein Tonbandmitschnitt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Scheuch war im Sommer 2011 von Liebhauser-Karl zu 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, verurteilt worden – das Oberlandesgericht Graz kippte das Urteil jedoch.

In den letzten Tagen war heftig darüber spekuliert worden, ob sich Scheuch morgen schuldig bekennen wird. In Gerichtskreisen war davon die Rede gewesen, dass Scheuch in diesem Fall nur mit vier Monaten bedingt zu rechnen habe. Zwar könnte Scheuch dann weiter in der Landesregierung bleiben (den Job wäre er erst ab 12 Monaten Haft los), wie ÖSTERREICH erfuhr, erklärte Scheuch Vertrauten aber bereits, dass er sich morgen definitiv nicht schuldig bekennen wird.

Scheuch: Anzeige gegen 
den „Kronzeugen“ Kurt L.
Zudem schlägt Scheuch jetzt zurück: Er hat eine Anzeige gegen den Kronzeugen der Anklage, Ex-FPÖ-Kommunikationschef Klaus L. erstattet (das Dokument liegt ÖSTERREICH vor). Scheuch wirft L. falsche Beweisaussage (Strafandrohung bis zu drei Jahre) und Missbrauch von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten (maximal 1 Jahr) vor. L. hatte behauptet, er habe die Tonaufnahme nur gemacht, um sich abzusichern – und sie auch nie an Medien weitergegeben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel