150.000 Euro, 7 Monate bedingt

Scheuch: "Ich trete nicht zurück"

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Aber: Er darf seinen Posten behalten - Ersturteil deutlich abgemildert.

Das Urteil war milder als das im Sommer 2011 – aber es ist ein Schuldspruch: Die Klagenfurter Richterin Micha­e­la Sanin verurteilte Scheuch wegen Geschenkannahme zu 7 Monaten bedingter Haft und zu einer unbedingten Geldstrafe von 150.000 Euro. Vor einem Jahr hatte Scheuch 18 Monaten Haft, davon sechs unbedingt, bekommen.


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Scheuch beruft, das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist auch diesmal nicht rechtskräftig. Anwalt Dieter Böhmdorfer meldete sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an.

Es ging nicht um die Staatsbürgerschaft
Das Urteil blieb deutlich unter der 12-Monats-Grenze, ab der Scheuch sein Amt als Landeshauptmann-Vize verloren hätte. Laut der Richterin ist Scheuchs Schuld zwar „zweifelsfrei“ erwiesen. Allerdings wurde er nicht verurteilt, weil er auf einem Tonband zu hören ist, wie er einem russischen Investor eine Staatsbürgerschaft gegen eine Parteispende in Aussicht stellte. Denn bei Staatsbürgerschaften habe Scheuch ­keine Kompetenz. Doch Scheuch hatte auch gesagt, dass er in Sachen Projektförderungen in der Landesregierung Stellung beziehen könne – und mittels einer Parteispende profitieren wolle. Richterin Sanin: „Diese Stellungnahme ist das Amtsgeschäft, bei dem Scheuch seine Fürsprache angeboten hat. Deutlicher geht es wohl kaum.“

FPKler erleichtert – Strache ging auf Tauchstation
In der FPK zeigte man sich von den zahlreichen Rücktrittsforderungen ungerührt: Landeshauptmann Gerhard Dörfler sagte gegenüber ÖSTERREICH, dass für Scheuch so lange die Unschuldsvermutung gelte, solange das Urteil keine Rechtskraft habe. Und bei 7 Monaten bedingter Haft müsse Scheuch nicht gehen. Scheuch selbst gab ÖSTERREICH ein kurzes Interview – sagte ansonsten aber nichts.

FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache fand indes keine Worte zur Verteidigung seines Freundes – er gab keine Stellungnahme ab. Unmittelbar nach der Urteilsverkündung verließ Strache die Parlamentssitzung.

Sieben Monate bedingt für Uwe Scheuch

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Scheuch: "Ich trete sicher nicht zurück"

ÖSTERREICH: Herr Scheuch, das Gericht hat die Strafe gegen Sie gesenkt. Sind Sie zufrieden mit dem Urteil?
Uwe Scheuch: Das ist keine Frage der Zufriedenheit. Ich habe das Urteil so zur Kenntnis zu nehmen. Aber nachdem ich Berufung gegen das Urteil einlege, können Sie die Frage der Zufriedenheit wohl davon ablesen.

ÖSTERREICH: Also ist das Urteil Ihrer Meinung nach zu hart ausgefallen?
Scheuch: Wie bereits gesagt, meine Meinung ist hier nicht gefragt. Das Gericht hat ein Urteil gefällt und das habe ich zur Kenntnis zu nehmen. Meine Anwälte werden aber Berufung einlegen.

ÖSTERREICH: Ihre politischen Mitbewerber fordern nach dem Schuldspruch ­Ihren Rücktritt. Werden Sie denn zurücktreten?
Scheuch: Der Rücktritt war bereits vor einem Jahr kein Thema und da war die Strafe weitaus höher. Ich werde also auch jetzt sicher nicht zurücktreten, sondern mein Amt weiter ausführen. Ich will weiter für mein Land arbeiten.
Interview: Niki Fellner

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Aufstieg und Fall des Uwe Scheuch

Uwe Scheuch wurde am 15. Juni 1969 in Villach geboren.

Nach seiner Matura studierte er an der BOKU Wien und schloss 1996 sein Studium ab.

Ab 2001 war er Landeshauptmann-Stellvertreter der Freiheitlichen in Kärnten.

Diese Position hatte er bis 2008 inne.

Seit der Wahl 2003 ist Scheuch Abgeordneter zum Nationalrat.

2008 stieg er zum stellvertretenden Regierungschef und zum Landesparteichef des damaligen BZÖ auf.

Seit Jänner 2010 ermittelte die Wiener Staatsanwaltschaft gegen Scheuch.

Er stand im Verdacht, Staatsbürgerschaften als Gegenleistungen für Parteispenden geboten zu haben.

Am 2. August 2011 wurde Scheuch nicht rechtskräftig zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.

Sechs Monate der Strafe sprach der Richter als unbedingt aus.

Sieben Monate bedingt für Uwe Scheuch

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