Kein Polit-Comeback

Scheuch: „Schließe eine Rückkehr aus“

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Hochspannung bei Uwe Scheuch: Wird er am Mittwoch vom Oberlandesgericht verurteilt?

Am Mittwoch gibt es das Finale in der „Part of the ­game“-Affäre: Am Oberlandesgericht in Graz findet das Berufungsverfahren gegen Ex-FPK-Chef Uwe Scheuch statt.

Zur Erinnerung: Im Sommer 2011 wurde Scheuch wegen Geschenkannahme durch einen Amtsträger zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Scheuch war wegen eines Gespräches über Staatsbürgerschaften für Russen gegen eine Parteispende auf der Anklagebank gelandet. Dieses Urteil wurde wegen eines Formalfehlers aufgehoben.

In der Neuauflage des „Part of the game“-Prozesses verhängte Richterin Michaela Sanin ein milderes Urteil: Sieben Monate bedingte Haft und 150.000 Euro unbedingte Geldstrafe. Die neuerliche Verurteilung und die Ermittlungen wegen Geldwäsche in der Causa Birnbacher führten zum Rücktritt von Uwe Scheuch als FPK-Chef.

Hartes Urteil?
Am Mittwoch wird es spannend. Denn vor zwei Wochen änderte das Oberlandesgericht seine Ladung zur entscheidenden Gerichtsverhandlung. Statt Absatz eins des Geschenkannahme-Paragrafen 304 könnte Scheuch nun nach Absatz zwei verurteilt werden. Die Folge: Auf Scheuch könnte eine höhere Strafe zukommen. Denn Absatz zwei sieht einen höheren Strafrahmen vor – im Extremfall bis zu zehn Jahre.

„Keine Rückkehr“
Wie auch immer das Urteil ausgeht – ein Polit-Comeback gibt es nicht: „Eine Rückkehr schließe ich aus“, so Scheuch gegenüber ÖSTERREICH.

ÖSTERREICH: Herr Scheuch, am Mittwoch findet das Berufungsverfahren statt. Wie sehen Sie Ihre
 Chancen?
Uwe Scheuch: Das Schöne an meiner Situation ist, dass ich als Privatmann nicht mehr alles kommentieren muss.

ÖSTERREICH: Gibt es bei einem Freispruch ein Comeback?
Scheuch: Aus heutiger Sicht schließe ich eine Rückkehr in die Politik aus.

(knd)

Sieben Monate bedingt für Uwe Scheuch


 
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