Staunen bei Tausenden österreichischen Studenten. Obwohl die Studiengebühren abgeschafft wurden, bekamen sie nun Zahlungsaufforderungen.
Studierende der Universität Wien werden sich nicht wenig gewundert haben: Trotz des Aus für die Studiengebühren ab 2009 flatterte ihnen ein Zahlungsbescheid für das Sommersemester ins Haus.
Ausnahmen
Der Grund: Genaugenommen wurden die Studiengebühren
in der letzen Nationalratssitzung vor der Wahl von SPÖ, Grünen und FPÖ nicht
abgeschafft. Es sind nur all jene befreit, die nicht länger als zwei
Semester über der Mindeststudiendauer inskribiert sind. Es sei denn, sie
sind mehr als geringfügig berufstätig, müssen ein Kind betreuen oder
erfüllen andere Ausnahmeregelungen. Das aber muss erst belegt werden. So
gibt es für jeden Studenten, der um den Erlass ansucht, ein
Verwaltungsverfahren. „Es ist völlig absurd zu glauben, wir können das in
der kurzen Zeit der Inskriptionsfrist durchführen“, schlug Christoph Badelt,
Vorsitzender der Rektorenkonferenz Alarm.
Die Ausnahmeregelungen:
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Hahn auf Tauchstation
Von Wissenschaftsminister Johannes Hahn
(ÖVP) hört man jedoch kein offizielles Statement. „Wir befinden uns gerade
in Koalitionsverhandlungen und geben daher zu dem Thema keine Stellungnahme
ab“, so Hahns Sprecherin. Auch Hahns SPÖ-Gegenüber in den Verhandlungen,
Unterrichtsministerin Claudia Schmied bewahrt Stillschweigen. Im Klartext:
Wie das Gesetz repariert werden soll, sodass es auch ausgeführt werden kann,
ist völlig unklar.
„Unis keine Finanzämter“
Unterdes plagen sich
die Unis vor allem mit der Überprüfung der Berufstätigen. An der Uni Wien
dürften es bis zu 25.000 Fälle sein. „Wir sind ja kein Finanzamt“, schimpft
Badelt. Der Aufwand käme jedenfalls teuerer, als die Studiengebühren gleich
ganz abzuschaffen.