Eine Studie rät zur Totalreform des Lehrer-Dienstrechts mit privatrechtlichen Dienstverhältnissen und expliziter Anwesenheitspflicht.
Ein für alle Pädagogen geltendes einheitliches Dienst- und Besoldungsrecht, die "Umwandlung des Beamtenstatus in ein privatrechtliches Dienstverhältnis analog dem Angestelltenrecht" bzw. die Rücknahme des "sehr hohen Kündigungsschutzes", die Etablierung eines "offenen Lehrerarbeitsmarkts" und eine "explizite Anwesenheitsverpflichtung" schlägt eine im Auftrag des Unterrichtsministeriums erstellte Studie des Instituts für Bildungsforschung der Wirtschaft (ibw) für eine Änderung des Lehrer-Dienstrechts vor.
Totalreform empfohlen
Weiters wird eine Veränderung des
Grundgehalts bei gleichzeitiger "Durchforstung und Straffung der
Zulagenregelungen" und eine Koppelung von Gehaltsvorrückungen an die
Weiterbildungsaktivität angeregt.
Für ihre Arbeit haben Kurt Schmid und Richard Pirolt vom ibw internationale Studien sowie die Systeme der dabei erfolgreichsten Staaten durchleuchtet. Daraus wurden dann "Diskussionspunkte für eine Reform in Österreich" erstellt.
Privatrecht statt Beamtenstatus
Unter anderem heißt es darin:
"International ist eine Tendenz in Richtung privatrechtlicher
Arbeitsverhältnisse (Angestelltenverhältnis/Vertragsbedienstete)
feststellbar. Auch für Österreich würde sich eine Umwandlung des
Beamtenstatus in ein privatrechtliches Dienstverhältnis analog dem
Angestelltenrecht anbieten."
Nur für Neulinge
Eine Neuregelung würde allerdings
grundsätzlich nur neu eintretende Lehrer betreffen - dafür gebe es im
nächsten Jahrzehnt aufgrund der bevorstehenden Pensionswelle ein
"demografisches Fenster". Nachteil: Es würden dann zwei parallele Systeme
existieren. Alternativ wäre es möglich, wie beim neuen
Landeslehrer-Dienstrecht 2001 eine Urabstimmung unter der Lehrerschaft über
das neue Modell abzuhalten oder eine Opting-In-Möglichkeit für bestehende
Verträge zu schaffen.
Zu "kündigungsrechtlichen Überlegungen" heißt es, dass die PISA-Topperformer zeigen, dass "zumindest die formale rechtliche Möglichkeit bestehen sollte, sich von Lehrern aufgrund unzureichender Leistungen bzw. im Falle struktureller Notwendigkeiten trennen zu können" - auch wenn sie Beamte sind wie etwa in Finnland und Island.
Pool für Supplierungen
Wesentliche Elemente eines "offenen
Lehrerarbeitsmarkts" sind laut Studie die Bewerbung der Lehrer bei den
Schulen im Rahmen einer offenen Ausschreibung sowie die Verlagerung der
Auswahlkompetenz an die Schulen. Zur Abdeckung temporärer Personalengpässe
(Supplierungen) und als "Systemelement bei strukturellen Änderungen im
Lehrerbedarf" (z.B, bei sinkenden Schülerzahlen, Schulschließungen, etc.)
sollte eine "Personalkräftepool" etabliert werden.
Anwesenheitspflicht naheliegend
Beim Thema Arbeitszeit sehen die
Autoren im Arbeitszeitmodell der Landeslehrer, das ohne explizite
Festschreibung Aspekte einer Anwesenheitspflicht enthält, ein Vorbild. Es
stelle sich aber die Frage, in wie weit nicht auch in Österreich der
Grundsatz gelten sollte: "Der Arbeitsplatz des/r Lehrers/Lehrerin ist die
Schule." Folge man diesem Ansatz, "dann spräche dies für die Einbeziehung
einer expliziten Anwesenheitsverpflichtung an der Schule in das
Arbeitszeitmodell."
Bei der Frage der Verpflichtung zur Weiterbildung können Schmid und Pirolt aus dem internationalen Vergleich keine Empfehlung ableiten - zu unterschiedlich sind die Regelungen sowohl im internationalen Kontext als auch in den PISA-Top-Ländern selbst.
Beim Thema Gehalt empfehlen die Autoren eine Durchforstung und Straffung der Zulagenregelungen - dabei sollte auch gefragt werden, welche Aufgaben als "normale Arbeitstätigkeit"aufzufassen und durch das Grundgehalt abgedeckt sind und welche Zusatzaufgaben darstellen, die mit Zulagen entlohnt werden. Außerdem könne es sinnvoll sein, die Vergabekompetenz für Zulagen an die Schule zu verlagern. Und "last but not least" wäre es auch möglich, "Gehaltsvorrückungen an die Weiterbildungsaktivität der Lehrer zu koppeln".