Dabei ist die Neuregelung des humanitären Aufenthalts erst ein gutes Monat alt. Die meisten Anträge wurden in Oberösterreich verzeichnet.
Die Neuregelung des humanitären Aufenthaltsrechts ("Bleiberecht") ist seit über einem Monat in Kraft und stößt auf reges Interesse: Mehr als 600 Anträge sind in den ersten Wochen eingebracht worden. Sowohl die für die Verfahren zuständigen Bundesländer als auch der auf Asylverfahren spezialisierte Anwalt Wilfried Embacher gehen aber davon aus, dass die Zahl der Anträge noch deutlich steigen wird. Außerdem rechnet Embacher damit, dass auch die Neuregelung des humanitären Bleiberechts die Höchstgerichte beschäftigen wird.
Höchstrichter nötig
Embacher geht davon aus, dass sich
mehrere Tausend Ausländer ohne regulären Aufenthaltstitel um humanitären
Aufenthalt bemühen werden. Voraussetzung dafür ist die Erfüllung bestimmter
Kriterien. Dazu gehören Integration, Ausbildung, Beschäftigung,
Deutschkenntnisse und Familienanbindung. Auch muss die
Selbsterhaltungsfähigkeit gewährleistet sein. Wer bei letzterem Punkt
Probleme bezüglich Arbeitsplatz, Wohngelegenheit oder Krankenversicherung
hat, kann sich einen "Paten" suchen.
Kompliziert und schwammig
Embacher rechnet allerdings damit, dass
auch diese Regelung die Höchstgerichte beschäftigen wird. "Wir werden sicher
auch hier den Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof brauchen", sagte
Embacher. Er verwies auf komplizierte Bestimmungen und Auslegungsfragen, die
gerichtlich geklärt werden müssten. Für Personen, die ihre Integration in
Österreich durch Familienbezug oder Beschäftigung nachweisen müssen, sei die
Sache immer noch "extrem mühsam".
Meiste Anträge in OÖ
Seit Inkrafttreten der Neuregelung
am 1. April haben zumindest 613 Ausländer um humanitären Aufenthalt in
Österreich angesucht. Rückmeldungen über positive oder negative Erledigungen
gibt es allerdings noch kaum. Die meisten Anträge (190) gab es bisher in
Oberösterreich. Im Büro von SPÖ-Soziallandesrat Josef Ackerl begründet man
die hohe Zahl mit der guten Betreuung durch die NGOs und dem Engagement des
Rechtsanwaltes Helmut Blum, der u.a. die Familie Zogaj vertritt. Die
Landesregierung erwartet in der nächsten Zeit noch einen weiteren, massiven
Anstieg.
Wien und Stmk auf Platz 2
Jeweils etwa 150 Anträge werden aus
Wien und der Steiermark gemeldet. In Wien sollen demnächst 15 "Altfälle"
(hier geht es um Personen, die vor dem 1. Mai 2004 nach Österreich gekommen
sind) an das Innenministerium weitergeleitet werden, da der dort geplante
Beirat die Letztentscheidung trifft. Der Beirat wurde zwar noch nicht
eingerichtet, die Konstituierung ist aber noch im Lauf des Mai geplant. In
der Steiermark wurde noch kein Fall positiv erledigt.
48 Anträge hat es bisher in Kärnten gegeben - positive oder negative Bescheide hat es aber noch nicht gegeben. In den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften sind insgesamt 44 Anträge eingelangt, auch hier gab es aber noch keine Entscheidungen. Deutlich geringer ist die Zahl der Fälle im Burgenland: hier hat die Landesregierung bisher vier Anträge auf humanitären Aufenthalt gezählt.
Keine zentral erhobenen Zahlen gibt es in Tirol und in Niederösterreich. Zumindest in Tirol scheinen sich die Anträge auf humanitären Aufenthalt bisher in Grenzen zu halten: In Innsbruck gab es bisher zwei Anträge, die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck-Land meldet ebenfalls zwei Fälle.