Im Gegensatz zu Deutschland kann die österreichische Regierung weiterhin Schulden machen.
Angesichts der explodierenden Staatsverschuldung wird auch in Österreich die Forderung nach einer Schuldenbremse nach deutschem Vorbild laut. Sowohl Industriellenvereinigung als auch das Institut für Höhere Studien (IHS) sprechen sich für ein solches Instrument aus. Das Finanzministerium sieht dafür hingegen keinen Anlass, denn die im Finanzrahmen gesetzlich verankerte Ausgaben-Obergrenze sei bereits eine Schuldenbremse, argumentiert man dort. IV-Vize-Generalsekretär Peter Koren und Ulrich Schuh vom IHS sehen das anders.
Keine Schulden in guten Zeiten
Die in Deutschland 2009
beschlossene Schuldenbremse sieht vor, dass der Bund von 2016 an in
wirtschaftlich normalen Zeiten nicht mehr als 0,35 % des
Bruttoinlandsprodukts Schulden machen darf. Die Länder sollen ab 2020 gar
keine neuen Kredite mehr aufnehmen dürfen. Die Regelung ist in der
Verfassung verankert.
Ausgaben-Obergrenze in Österreich
Der österreichische
Finanzrahmen 2011 bis 2014 regelt, wie viel Geld die Regierung in den
kommenden vier Jahren maximal ausgeben darf. Erstmals werden dabei nach
einer Reform des Haushaltsrechts gesetzlich verpflichtende
Ausgaben-Obergrenzen für die einzelnen Ministerien festgelegt.
ÖVP-Finanzminister Josef Pröll spricht gerne von einer "gesetzlich bindenden
Schuldenbremse". In seinem Ressort sieht man daher auch keinen Grund für
weitere Instrumentarien. Die Ausgaben-Obergrenzen seien schon gesetzlich
bindend, es mache daher keinen Sinn, das in der Verfassung zu verankern, so
ein Sprecher.
Trotzdem neue Schulden
"Das ist nur halbrichtig", hält dem Schuh
entgegen. Zwar gebe es Ausgaben-Obergrenzen, diese grenzen allerdings nicht
die Staatsschulden ein. Die Grenzen können - wie das auch der Fall ist - so
angesetzt werden, dass sie ein Defizit vorsehen. Eine echte Schuldenbremse
hieße, dass bei normaler Konjunkturlage nicht mehr ausgegeben werden darf
als eingenommen wird, so Schuh. Nur damit werde eine weitere Verschuldung
verhindert. Das neue Haushaltsrecht sei zwar ein großer Wurf, mit dem viele
Mängel beseitigt wurden. Es gebe einen mehrjährigen Plan, der den Ressorts
mehr Flexibilität gibt und Ausgaben-Obergrenzen vorschreibt. Mit den
Schulden habe das aber nichts zu tun, so Schuh.
Man muss sich dran halten
Bei einer Schuldenbremse stelle sich
allerdings die Frage, ob die Regel auch eingehalten werde. So gebe es auf
EU-Ebene auch klare Budget-Regeln, es sei aber offen, was bei einer
Verletzung passiert. Wenn solche Bestimmung einmal verletzt werden, "sind
sie wieder tot".
Nur der Bund spart
Eine Schuldenbremse unter Einbeziehung aller
Gebietskörperschaften, also auch der Länder, Gemeinden und
Sozialversicherungsträger, forderte wiederum die IV. Die im Haushaltsrecht
vorgesehenen Ausgaben-Obergrenzen beziehen sich nur auf den Bund und das sei
zu wenig, sagt Vize-Generalsekretär Koren mit Verweis auf das deutsche
Modell.
Die Industrie wünscht sich darüber hinaus ein Durchgriffsrecht für das EU-Statistikamt "Eurostat" auf die Statistiken der Mitgliedsländer, damit sich der Fall Griechenland nicht wiederholen kann. Außerdem plädierte Koren für Sanktionsmechanismen, die möglicherweise zu Disziplin führen.