Schulaufsichtsgesetz
Schulinspektoren als "Qualitätsmanager"
17.12.2010
Unterrichtsministerin Schmied definiert die Rolle der Schulinspektoren neu.
Die Schulinspektoren sollen ab September 2012 zu "regionalen Qualitätsmanagern" werden. Das sieht der Entwurf zu einer Novelle des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes vor, den Unterrichtsministerin Claudia Schmied (SPÖ) am Freitag in Begutachtung geschickt hat. Damit haben dann die Schulinspektionen im Regelfall ein Ende - vielmehr sollen im Bedarfsfall dann "externe Evaluationen" veranlasst werden, heißt es in den Erläuterungen zum Entwurf.
Zielvereinbarungen
Die künftige Steuerung des Schulwesens soll über Zielvereinbarungen erfolgen, die von der Unterrichtsministerin mit den "Qualitätsmanagern" auf Ebene der Landesschulräte über bundesweite strategische Ziele abgeschlossen werden. Diese sollen dann auf die Ebene der Bezirksschulräte weitergetragen und für das Land konkretisiert werden. Die "Qualitätsmanager" selbst bilden dann die Führungsebene für die Direktoren und schließen Zielvereinbarungen mit diesen ab, mit denen die bundes- und landesweiten Ziele auf die Schulebene heruntergebrochen werden. In diesen Vereinbarungen sind außerdem bestimmte Maßnahmen für die Zielerreichung sowie Indikatoren zur Überprüfung festgelegt.
"Qualitätsmanager" als Führungsebene der Direktoren
Die "Qualitätsmanager" sollen dann die Direktoren unterstützen, beraten und auf die Rechtskonformität deren Handelns achten. Außerdem sollen sie als Anlaufstelle und Mediatoren für an den Schulen selbst nicht zu regelnde Konflikte dienen.
Die Schulen müssen sich außerdem regelmäßig selbst evaluieren - und zwar unter Einbeziehung extern erhobener Daten und der Rückmeldung externer Experten wie qualifizierter Vertreter etwa anderer Schulen oder Pädagogischer Hochschulen. Diese Externen werden im Regelfall von der Schule selbst, im Bedarfsfall aber auch von den "Qualitätsmanagern" beauftragt.
ÖVP: "Nicht umsetzungsreif"
"Noch nicht umsetzungsreif" ist für VP-Bildungssprecher Werner Amon die Novelle des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes. Zwar bekenne man sich als ÖVP zur Qualitätssicherung, allerdings lehne man sowohl den Entwurf als auch die Vorgehensweise, "noch nicht einmal halbfertige Vorhaben in Begutachtung zu schicken", ab, so Amon in einer Aussendung.
Einheitlicher Qualtitätsrahmen
So gäbe es etwa noch keinen bundeseinheitlichen Qualitätsrahmen, obwohl dieser das Herzstück des Vorhabens darstellen sollte. Außerdem sei "klar vereinbart gewesen, dass neben Gesprächen mit der Personalvertretung auch Verhandlungen mit den Schulerhaltern, insbesondere Ländern, geführt werden müssen", betonte Amon. "Wenn man klar weiß, was man will, braucht man auch keine Gespräche zu scheuen. Auf der anderen Seite kann man so auch nicht die notwendigen Gespräche zur Verwaltungsreform umgehen." Nach den Novellen zum Landeslehrerdienstrecht und Schulunterrichtsgesetz gehe das Unterrichtsministerium damit bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit trotz laufender Gespräche mit der ÖVP mit Entwürfen in die Begutachtung.